Arndt Klocke: „Es braucht gesetzliche Scharfstellungen, um die Mietpreisbremse wirksam werden zu lassen“

Antrag von SPD und GRÜNEN zu Mietpreisbremse

Arndt Klocke (GRÜNE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegin Philipp hat gerade gesagt, die Mietpreisbremse sei ein wichtiges Instrument, um bezahlbaren, erschwinglichen Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen.
Diese Ansicht teilen wir; aber – und deswegen stellen wir heute gemeinsam mit der SPD diesen Antrag – es braucht schon gesetzliche Scharfstellungen, um sie auch wirksam werden zu lassen. Die Mietpreisbremse gibt es jetzt ein gutes Jahr. Sie wurde im Frühjahr 2015 seitens der Bundesregierung in Berlin beschlossen. Jetzt ist sie seit einem Jahr in Kraft; das ist noch kein überragend langer Zeitraum, um ein Gesetz zu evaluieren und sagen zu können: bringt etwas oder bringt nichts.
Deswegen bin ich über manche Äußerungen ein wenig überrascht, vor allem in der Großen Koalition, insbesondere bei der CDU oder CSU, wenn dort gesagt wird, die Mietpreisbremse zeige keinen Erfolg, man müsse überlegen, sie abzuschaffen. Ich finde, dass man Gesetze durchaus zwei oder drei Jahre laufen lassen kann, um dann zu entscheiden, ob sie eine Wirkung erzielen.
Bei der Auswertung der Zwischenstände haben wir für uns selbst festgestellt, dass es mit Blick auf die nächsten Jahre Klarstellungen geben sollte, um eine größere Wirksamkeit zu erzielen – die Kollegin Philipp hat es vorhin bereits angesprochen –, beispielsweise bei der Offenlegung der Vormiete. Wir wollen, dass der Vermieter verpflichtet wird, seinem neuen Mieter die Vormiete offenzulegen, um diesbezüglich Klarheit zu haben. Das ist ein relevanter Punkt.
Wir wollen außerdem die Einführung eines transparenten, öffentlich erstellten Mietspiegels, sodass man Vergleichsmieten, die Miete im Quartier auch als Mieter kontrollieren kann. So kann man sich einen Überblick verschaffen, wenn man in eine bestimmte Wohngegend ziehen möchte. Eine solche Vergleichsmöglichkeit besteht heute noch nicht. Deswegen fordern wir auch hier eine Nachjustierung.
Darüber hinaus wollen wir, dass die Rechte beim Rückzahlungsanspruch gestärkt werden. Auch hier gibt es in der jetzigen Form der Mietpreisbremse keinen richtigen Durchgriff für die Mieterinnen und Mieter, um im Falle einer Rückzahlungsnotwendigkeit die Ansprüche rechtsverbindlich einklagen zu können.
Wir glauben, dass zumindest bei diesen drei Punkten die Notwendigkeit einer rechtlichen Klarstellung gegeben ist. Mieterinnen und Mieter müssen insgesamt mehr Möglichkeiten haben, bei der Wohnungssuche auf dem Markt aktiv zu werden. Hier ist NRW definitiv Vorreiter; wir sind das erste Landesparlament, das diesen klaren Appell an die Bundesregierung richtet. Das gilt zugleich als Auftrag an unsere Landesregierung, in Berlin über den Bundesrat entsprechend aktiv zu werden.
Wenn die gesetzliche Mietpreisbremse, die zweifelsfrei – sonst hätte die CDU das in der Bundesregierung nicht mitgetragen – notwendig ist, ein Erfolg werden soll, dann brauchen wir rechtliche Klarstellungen, und zwar mindestens in den drei vorhin genannten Bereichen.
(Beifall von den GRÜNEN)
Schauen Sie sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt an: In Deutschland wohnen 24 Millionen Menschen zur Miete. Das ist keine geringe Anzahl. In den letzten 15 Jahren hat sich die Prozentzahl bei der Relation von Miete und Einkommen von 28 % auf 35 % erhöht. Das heißt, im Schnitt zahlen die Menschen 35 % ihres Nettoeinkommens für die Miete. Da ist ein klares Anwachsen zu verzeichnen.
Es gibt nach wie vor eine zu geringe Zahl an kostengünstigen, bezahlbaren Wohnungen in Nordrhein-Westfalen und überhaupt in Deutschland. Ein wichtiger Punkt ist natürlich das Bauen, um so neue Wohnmöglichkeiten zu schaffen.
Wir wollen aber auch, was den Bestand angeht, ein Instrument bieten, damit Menschen, die heute in bestehende Wohnungen einziehen, keine Mieterhöhung über 10 % zahlen müssen. Es soll also bei der Nachvermietung keine Mieterhöhung über 10 % hinaus ermöglicht werden. Das ist ja der Grundansatz der Mietpreisbremse.
Wir meinen, dass dieses Instrument notwendig ist, damit die Menschen in diesem Land bezahlbaren, erschwinglichen Wohnraum finden. Dafür gibt es – das besagen alle Zahlen, die wir aus der Wohnungswirtschaft kennen – eine dringende Notwendigkeit. Wir kennen kein anderes Instrument. Ich bin einmal auf die nachfolgenden Redner, auch von der FDP, gespannt.
(Holger Ellerbrock [FDP] nickt.)
– Herr Ellerbrock nickt schon. Wir haben das ja kürzlich auch im Ausschuss debattiert.
Ich bin auch sicher, dass unsere Regierung offen für andere Instrumente ist. Aus unserer Sicht aber braucht es Instrumente. Und die Mietpreisbremse kann ein solches Instrument sein – jedenfalls wenn man sie schärfer ausgestaltet, …
Präsidentin Carina Gödecke: Die Redezeit.
Arndt Klocke (GRÜNE): … als es bisher der Fall ist. Wir sind gespannt, welche anderen Vorschläge es in Bezug auf bezahlbare, erschwingliche Wohnungen in Nordrhein-Westfalen noch gibt. Das wird uns die Opposition möglicherweise gleich sagen.
Wir sind aber sicher, dass eine Nachjustierung bei der Mietpreisbremse der richtige Schritt ist. Deswegen: Stimmen Sie unserem Antrag zu! – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD) 

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