Arndt Klocke: „Die Problemlage ist erkannt, entsprechende Schritte werden jetzt auch auf den Weg gebracht“

Zum Antrag der "AfD"-Fraktion zu Wohneigentum

Arndt Klocke (GRÜNE): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte meine Rede zweiteilen und die Chance, heute hier sprechen zu können, am Anfang meiner Rede – zu dem AfD-Antrag komme ich im zweiten Teil mit einer Bewertung – entsprechend nutzen.

Uns erreichte heute in der laufenden Parlamentssitzung über den WDR die Information, dass der junge Mann, der am letzten Samstag bei der Christopher-Street-Day-Parade in Münster zusammengeschlagen worden ist, nachdem er einem Paar, das dort verbal angegriffen wurde, zu Hilfe gekommen ist, heute Morgen verstorben ist.

Ich hoffe, dass ich im Namen aller Anwesenden hier im Parlament spreche, wenn ich sage, dass wir diese Gewalttat und diesen schlimmen Vorfall nicht nur aufs Schärfste ablehnen, sondern den Angehörigen und den Freundinnen und Freunden dieser Familie an dieser Stelle auch unser Mitgefühl und unser Mitleid aussprechen.

(Beifall von allen Fraktionen)

Ich mache das hier heute als queerer Mensch, der selbst in Münster gelebt und studiert hat und den es sehr gefreut hat, dass im Frühjahr zum 50. Jubiläum der ersten deutschen Schwulen-Demo, die interessanterweise in Münster auf dem Prinzipalmarkt stattgefunden hat, unser Ministerpräsident im Friedensaal in Münster gesprochen hat.

Weil ich finde, dass so etwas nicht immer nur eine Frage von Reden und Regierungserklärungen ist, sondern dass sich Akzeptanz und Toleranz gerade in einer solchen schwierigen Situation wie heute zeigen, wollte ich einen Teil meiner Rede darauf verwenden, dass wir an diesen jungen Mann, Malte C. aus Münster, mit viel Mitgefühl denken und dass wir miteinander alles tun, um Hasskriminalität zu bekämpfen.

Ich würde an dieser Stelle gerne auch die Chance nutzen, dem Landtagspräsidium eine Anregung zu geben. Viele andere Landtage, Ministerien – auch hier in Nordrhein-Westfalen –, der Bundestag und das Bundeskanzleramt hissen zum Christopher Street Day Ende Juni die Regenbogenfahne. Ich würde mich sehr freuen – nicht, weil das schön bunt aussieht, sondern, weil es um Toleranz und Akzeptanz in diesem weltoffenen Land geht –, wenn auch unser Landtag im Sommer 2023 die Regenbogenflagge zum Christopher Street Day aufhängen würde, um deutlich zu machen: Wir stehen zu diesen Menschen. Wir stehen für ein weltoffenes und tolerantes Land. – Es wäre schön, wenn das Landtagspräsidium darüber nachdenken würde.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

Als letzten Punkt würde ich Ihnen gerne als persönlichen Eindruck wiedergeben. Ich war in der vergangenen Woche in der großen Ausstellung „75 Jahre Nordrhein-Westfalen“, die in vielen Räumen im Behrensbau stattgefunden hat. Grundsätzlich hat sie mir gut gefallen. Sie ist die Grundlage für die Dauerausstellung „Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen“.

Mir fiel allerdings auf – vielleicht hat das etwas mit meinem eigenen Leben zu tun –, dass die queere Thematik zu kurz kommt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und LGBTIQ* sind mit keinem Wort, mit keinem Bild, mit keiner Grafik etc. zu sehen. Das kann man durchaus ändern, wenn man diese Ausstellung jetzt überarbeitet.

Ich würde mich freuen – jede Landtagsfraktion hat ja ein Mitglied im Kuratorium –, wenn man das heute als Anregung mitnimmt. Denn es geht da um Akzeptanzförderung, wenn junge Leute und Schulklassen sich diese Ausstellung ansehen.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und für die Chance, das an dieser Stelle auszuführen.

Zum AfD-Antrag ist schon einiges gesagt worden. Ich finde, dass die Kollegin der CDU es gut auf den Punkt gebracht hat. Die Landesregierung hat sich schon in der letzten Legislaturperiode dafür entschieden, mit einem ersten Paket jungen Familien Entlastungen zu geben. Jetzt ist die Bundesregierung aufgefordert, das mit dem entsprechenden Beschluss den Ländern zu ermöglichen.

Wir haben im Koalitionsvertrag die klare Festlegung getroffen, dass wir junge Familien bei der Eigentumsbildung unterstützen wollen. Das wird auch passieren. Dafür braucht es nicht diesen Antrag.

Aber wenn man einen solchen Antrag stellt, sollte man ihn schon stringent formulieren. Ich habe mir natürlich die Mühe gemacht, ihn vorher durchzulesen.

In dem Antrag fordern Sie auf der einen Seite, dass junge Familien entlastet werden sollen. Auf der anderen Seite wollen Sie aber die Grunderwerbsteuer grundsätzlich auf 3,5 % senken. Als dritten Punkt fordern Sie dann, dass bei der Wohneigentumsbildung die Grunderwerbsteuer grundsätzlich wegfallen soll. Das sind schon einmal drei Widersprüche in einem Antrag.

Er wird gleich ja überwiesen werden. Aber die Botschaft heute ist sehr klar: Die Landesregierung ist an diesem Thema dran. Es gibt eine klare Festlegung im Koalitionsvertrag. Wir werden das entsprechend hier auch vorlegen. Für die Übergangszeit hat die vorherige Landesregierung eine Regelung getroffen, die wir natürlich unterstützen und auch weiterführen. Dieses Antrags hätte es dafür nicht bedurft. Die Problemlage ist erkannt. Entsprechende Schritte werden jetzt auch auf den Weg gebracht. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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