Arndt Klocke: „Die Ängste und die Sorgen, die sich Menschen machen sind schon angebracht und nachvollziehbar“

Zum Antrag der SPD-Fraktion zu Erschließungsbeiträgen

Arndt Klocke (GRÜNE): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen über die Erschließungsbeiträge. Aber die Vorlage von Henning Höne zur Eigentumsförderung kann ich mir nicht entgehen lassen. Das werden wir alles intensiv im Wahlkampf diskutieren. Wer weiß? Vielleicht kommt es danach auch zu Koalitionsverhandlungen.

Aber zu dem Wunsch der FDP – ich habe das Stephen Paul einmal ein bisschen ironisch vorgehalten – mit eigener Garage, Vorgärtchen und Sissi-DVDs auf dem Abstelltisch im Wohnzimmer, diesem ausgeprägten Wunsch nach dem Eigenheim, der hier immer wieder von der FDP betont wird, muss ich sagen: Wir Grüne haben nichts gegen das Eigenheim. Wir stellen nur die Frage, ob eine ausgewiesene Förderung für den Erwerb des Eigenheims vor dem Hintergrund von großem Mietdruck in den Städten, überhöhten Mieten etc. das richtige Instrument ist. Darüber kann man ja diskutieren.

Aber das, was du, lieber Henning Höne, am Anfang sehr betont hast, diesen angeblich hohen Wunsch bei fast 90 % der Menschen nach dem Eigenheim und dem eigenen Vorgarten, stelle ich doch sehr infrage. Das mag vielleicht etwas mit regionaler Wohnperspektive zu tun haben. Zumindest in unseren großen Städten ist das aber nicht der große Druck der Menschen. Dort fragt man sich, ob man sich bezahlbaren Wohnraum und die Miete noch leisten kann, und nicht, ob man irgendwie auf der grünen Wiese ein Eigenheim bekommt. – Das aber nur zum Einstieg. Ich konnte es mir jetzt nicht verkneifen.

Wir reden eigentlich über die Erschließungsbeiträge. Am Ende seiner Rede hat Henning Höne gesagt, dass wir damit rechnen können, dass die Regierung im ersten Quartal des neuen Jahres etwas Entsprechendes vorlegt, und dass das eine gute Perspektive ist. Dann hat der SPD-Antrag ja schon etwas bewirkt.

(Lachen von Henning Höne [FDP])

Natürlich kann man sagen, das Urteil sei jetzt erst sechs Wochen alt.

(Zuruf)

– Nach meiner Rechnung ist es aus dem November. Ich habe mir sechs Wochen aufgeschrieben. Vielleicht ist es noch jünger. Jedenfalls ist das Urteil erst kürzlich erfolgt. Trotzdem ist die Thematik doch schon seit vielen Jahren bekannt. Es besteht auch ein Druck für die Menschen vor Ort.

Wer verspätet eine Benachrichtigung seiner Stadt bekommt, dass sein 1980 oder 1987 gebautes Haus jetzt noch mit Erschließungsbeiträgen belastet wird … Rechtlich ist das absolut richtig. Wir Grünen stehen zu diesen Erschließungsbeiträgen. Sie sind notwendig. Es ist auch richtig, dass sie eingetrieben werden. Aber wenn der Bescheid Jahrzehnte später kommt …

Ich habe hier eine Broschüre der Stadt Düsseldorf, die übrigens eine sehr gute Handreichung ist – das sage ich auch als Kölner –, in der es um das Thema „Erschließungsbeiträge und deren Festsetzung“ geht. Danach belaufen sie sich bei einem Reihenhausgrundstück, zweigeschossig bebaut, auf rund 3.000 Euro. Das bewegt sich noch in einem gewissen Rahmen. Aber bei einem Grundstück für ein Mietwohnhaus mit 850 m² sind es dann schon 13.000 Euro. Bei einem Grundstück mit einem Handwerksbetrieb können auch schnell über 20.000 Euro zusammenkommen.

Diese Beträge werden berechtigterweise erhoben. Für die persönliche Finanzplanung von Menschen ist es aber problematisch, wenn der Bescheid erst Jahre und Jahrzehnte später erfolgt. Dann sind die Ängste und die Sorgen, die sich Menschen machen – das ist auch von der Kollegin Stock von der SPD betont worden –, schon angebracht und nachvollziehbar.

Jetzt der Blick nach vorne – es geht ja nicht um vergossene Milch, sondern darum, nach vorne zu schauen –: Wir haben ein klares Urteil vom Bundesverfassungsgericht vorliegen. Es besteht eine Handlungsnotwendigkeit. Es gibt den Auftrag an die Landesregierung, zu handeln.

Es wäre gut, wenn unsere Städte sich an Düsseldorf orientieren würden. Auch da ist Düsseldorf vorbildlich. Dort gibt es ein Online-Tool, mit dem alle Bürgerinnen und Bürger für ihre Wohnlage bzw. ihre Straße nachforschen können, was die Erhebung der Erschließungsbeiträge angeht. Man kann also online berechnen, sollten sie noch nicht gezahlt worden sein, was auf einen zukommt.

Notwendig ist, dass jetzt gehandelt wird. Deswegen stimmen wir dem Antrag der SPD zu. Wir finden es gut, dass diese Debatte noch einmal ermöglicht worden ist. Bei dem Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen enthalten wir uns. Der gute Wille ist ablesbar. Aber jetzt muss auch etwas passieren.

Wir setzen darauf, dass die Zusage eingehalten wird und dies noch vor der Landtagswahl hier vorgelegt und beschlossen wird. – Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von den GRÜNEN)

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