Arndt Klocke: „Bei der Altersfrage ist nicht nur der Sachverstand relevant, sondern auch, dass man immer up to date ist“

Antrag der FDP zu Bausachverständigen

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Arndt Klocke (GRÜNE): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Vorredner, meines Erachtens hätte es dieser Debatte nicht bedurft. Man kann sie natürlich trotzdem führen. Natürlich ist es jeder Fraktion anheimgestellt, hier Anträge zu stellen.
Ich will auch begründen, warum ich dieser Auffassung bin, und würde mit Erlaubnis des Präsidenten gerne aus der Beantwortung einer Kleinen Anfrage von April 2016 – jetzt haben wir ja Anfang Juni 2016 – zitieren. Die Anfrage war von der FDP-Fraktion gestellt worden. Es geht um den gleichen Sachverhalt, den wir jetzt mit diesem Antrag vorliegen haben. Direkt die erste Frage, nämlich die Frage zur Anhebung der Altersgrenze und dazu, ob die Landesregierung diese Problematik sieht und gegebenenfalls hier auch handeln möchte, wird seitens des Ministeriums, seitens der Landesregierung, wie folgt beantwortet – jetzt zitiere ich –:
Es ist beabsichtigt, unmittelbar nach Verabschiedung des Gesetzentwurfes der Landesregierung zur Novellierung der Landesbauordnung – das haben wir jetzt anstehen; wir haben eben in der Obleuterunde des Ausschusses intensiv über den Terminplan geredet, sodass wir das in den nächsten Wochen und Monaten auch abschließen werden –
„unter anderem damit zu beginnen, die Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige zu novellieren. Auch die Regelung über die Altersgrenze von staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung der Standsicherheit, für die Prüfung des Brandschutzes und für Erd- und Grundbau soll überarbeitet werden. Dabei ist es nicht ausgeschlossen, dass die Altersgrenze auf 70 Jahre angehoben wird.“
Das ist die Antwort seitens der Landesregierung. Was die FDP hier beantragt, hat die Landesregierung also vor sechs Wochen klar beantwortet und deutlich gesagt: Wir sind dran; wir prüfen das.
(Dr. Joachim Stamp [FDP]: Sagt Stromberg immer!)
– “Positiv, läuft“, hätte man vielleicht auch sagen können; genau, Herr Kollege. – Das Ganze ist also auf dem Weg.
Vonseiten der Grünen kann ich nur unterstreichen, dass es gut wäre, daran unter den Aspekten heranzugehen, die Kollege Hausmann eben auch genannt hat, es nämlich genau zu prüfen – natürlich auch mit Blick auf das Alter. Selbstverständlich ist ein Punkt, den Sachverstand zu nutzen und ihn auch entsprechend weiterzugeben. Aber natürlich muss von Sachverständigen auch erwartet werden und vorausgesetzt werden, dass man sich immer den neuesten technischen Entwicklungen im Baubereich stellt, sich dort fortbildet und sich entsprechend anpasst.
(Karlheinz Busen [FDP]: Das ist doch normal! Das ist doch logisch!)
Das heißt: Bei der Altersfrage ist nicht nur der Sachverstand, den man sich über Jahre aufgebaut hat, relevant, sondern auch, dass man immer up to date ist und die Gebäude nach den neuesten Verordnungen und nach den neuesten Gegebenheiten entsprechend prüft.
Wenn das auf den Weg gebracht wird, dann ist es gut. Wir stimmen natürlich der Überweisung zu. Aber wir sind sicher, dass die Landesregierung, das Ministerium, in dieser Angelegenheit entsprechend tätig werden wird. – Danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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