Arif Ünal: „Wichtig ist für uns, die Qualität der Behandlung und die Patientensicherheit in den Vordergrund zu stellen“

Antrag der FDP zu Anforderungen an Heilpraktiker

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Arif Ünal (GRÜNE): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben über die Geschichte der Entwicklung des Heilpraktikergesetzes sehr viel gesagt. Deswegen muss ich das nicht zu dieser späten Stunde wiederholen.
Viele Menschen sehen die Behandlung bei Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern als eine alternative ganzheitliche Behandlung – ganz egal, ob wir das wollen oder nicht. Millionen Menschen begeben sich bei Heilpraktikern in Behandlung. Grundsätzlich sehen wir in dieser komplementären Medizin eine Ergänzung zur Schulmedizin.
Tatsächlich sind im SGB V Arznei- und Heilmittel besonderer Therapierichtungen anerkannt. Sehr viele Krankenkassen haben ihre Leistungsangebote in der Richtung weiterentwickelt. Mittlerweile verschreiben sehr viele Ärztinnen und Ärzte solche alternativen Medikamente. So gesehen müssen wir, wenn wir das diskutieren, all diese Realitäten natürlich mitberücksichtigen.
Wichtig ist allerdings für uns, die hohe Qualität der Behandlung und die Patientensicherheit in den Vordergrund zu stellen. Natürlich ist es auch Aufgabe des Bundes, bundesgesetzlich einheitliche Regelungen zu erlassen. Das Heilpraktikergesetz ist ein Bundesgesetz.
Die Durchführung wird den Ländern, den Kommunen und den Gesundheitsämtern übertragen. Aber grundsätzlich muss man auf der Bundesebene darüber diskutieren, wo und in welcher Richtung das geändert werden muss.
Das Problem liegt auch darin, dass das Bundesheilpraktikergesetz keine Vorgaben enthält, welches Grundwissen und welche Kompetenzen Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker haben müssen. Auch Zugangsvoraussetzungen sind eigentlich nicht erwähnt.
So gesehen regelt das beste Heilpraktikergesetz weder die bestehende Ausbildung noch die Anforderungen, die eine Ausbildungsstätte erfüllen muss. Auch die staatliche Anerkennung von Heilpraktikerschulen existiert in der Bundesrepublik nicht. Das sind private Schulen, die man freiwillig besucht, damit man diese Prüfung im Gesundheitsamt besteht. Das kann unterschiedliche Ausmaße haben. Allein im Psychotherapiebereich gibt es Schulen, die Heilpraktiker in sechs Monaten so weit ausbilden, dass sie diese Prüfung bestehen können. Danach nennen sie sich Psychotherapeuten.
Das ist ein Problem. Denn um in der Bundesrepublik regelgerecht Psychotherapie anbieten zu können, muss man entweder Medizin, Psychologie oder Sozialpädagogik studieren. Danach muss man eine fünf- bis sechsjährige Zusatzausbildung entweder in Verhaltenstherapie oder Psychoanalyse machen sowie ein klinisches Jahr absolvieren. Dann darf man sich Psychotherapeut nennen.
Wenn man eine Praxis eröffnen will, muss man nach dem neuen Psychotherapeutengesetz – sie sind gleichgestellt – noch eine Approbation bekommen. Diese Diskrepanz zwischen Heilpraktikerinnen bzw. Heilpraktikern und diesen medizinisch ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten ist enorm. Deswegen ist ein Handlungsbedarf vorhanden.
Aber man sollte keine Schnellschüsse machen, um die Gesundheitsministerin anzugreifen, sondern eine Anhörung durchführen, um darüber zu diskutieren: Wo besteht Änderungsbedarf? Was kann man Sinnvolles machen? Dann können wir gemeinsam im Gesundheitsausschuss einen Konsens darüber herstellen.
Ich freue mich auf die Diskussion im Gesundheitsausschuss. Wir werden der Überweisung des Antrags natürlich zustimmen. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN)

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