Arif Ünal: „Uns ist es ein großes Anliegen, Krankenhausgestaltung im stärkeren Maße an den Bedürfnissen und Interessen der Patientinnen und Patienten auszurichten.“

Gesetzentwurf zum Krankenhausgesetz

Arif Ünal (GRÜNE): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir begrüßen die Novellierung des Krankenhausgestaltungsgesetzes und die hiermit verbundene Orientierung auf die Qualität der gesundheitlichen Versorgung. Das ist nicht erstaunlich, weil wir mit unserem Änderungsantrag tatsächlich dieses Krankenhausgestaltungsgesetz vervollständigt haben.
Uns ist es ein großes Anliegen, Krankenhausgestaltung im stärkeren Maße an den Bedürfnissen und Interessen der Patientinnen und Patienten auszurichten. Deshalb wollen wir mit der Novellierung des Krankenhausgestaltungsgesetzes weitere Regelungen treffen.
Hervorheben möchte ich den Anspruch der Krankenhauspatientinnen und -patienten auf das Entlassungsmanagement, mit dem die Versorgung im Anschluss an die Krankenhausbehandlung geregelt wird. Denn es liegt im Interesse der Menschen, dass die weitere Behandlung und Versorgung im sozialen und möglichst im häuslichen Umfeld stattfinden kann. Wir legen daher Wert darauf, dass diese Regelungen zur Überleitung in der Versorgung nach dem Krankenhausaufenthalt ausdrücklich in allen Krankenhäusern und Krankenhausplänen Anwendung findet, unabhängig davon, welche Kostenträger für die Krankenhausbehandlung aufkommen.
Hierdurch wollen wir die Kontinuität der Versorgung gewährleisten sowie die Kommunikation zwischen den beteiligten ambulanten, teilstationären oder stationären Versorgungsbereichen verbessern. Dies kann nur zur Entlastung von Patienten und ihren Angehörigen beitragen und zudem auch einen Drehtüreffekt vermeiden.
Das Entlassungsmanagement ist Bestandteil des Anspruchs auf die Krankenhausbehandlung. Hierbei werden alle Beteiligten einbezogen, besonders die Haus- und Fachärzteschaft, die Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Pflegeberatungen und Krankenkassen. Notwendig ist eine gute Anschluss- oder Überleitungsversorgung von dem Krankenhaus in das geordnete und gewünschte Wohn- und Lebensumfeld der Patientinnen und Patienten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, hinsichtlich der Qualitätsmerkmale in Bezug auf die Hygienestandards hat Frau Lück bereits vorgetragen. Das muss ich nicht wiederholen. Aber es ist sehr wichtig, dass alle Krankenhäuser, egal welche Trägerschaft sie haben, nach dem Krankenhausgestaltungsgesetz diese Hygienestandards umsetzen müssen. Es ist ein Paradigmenwechsel, dass die kirchlichen Träger diese Änderungen selber freiwillig gewünscht haben. Das müssen wir auch zur Kenntnis nehmen.
Unser Änderungsantrag sieht nun vor, dass die Hygienevorgaben natürlich in dieser Art und Weise umgesetzt werden. Wir haben mit unseren Änderungen die Berücksichtigung der Interessen der Patientinnen und Patienten im Krankenhausgestaltungsgesetz vervollständigt. Ich hoffe, dass diese Änderungen auch große Zustimmungen erfahren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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