Arif Ünal: „Die Qualität der Leistungen muss beim Rettungsdienst im Vordergrund stehen.“

Gesetzentwurf zum Rettungsgesetz

Arif Ünal (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Das Rettungsgesetz NRW stellt die Grundlage für ein stabiles System der Notfallversorgung mit öffentlichen, privaten und karitativen Trägern dar, die rettungsdienstliche Leistungen anbieten.
Tatsächlich beschäftigen wir uns fast dreieinhalb Jahre mit der Novellierung dieses Gesetzes. Warum es so lange gedauert hat, hat Herr Kollege Scheffler dargestellt; das muss ich nicht wiederholen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Qualität der Leistungen muss beim Rettungsdienst im Vordergrund stehen, nicht die unterschiedlichen Interessengruppen, die beim Rettungsdienst beteiligt sind. Nur so kann auch zukünftig eine optimale medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten in unserem Lande sichergestellt werden.
Die vorgelegte Novellierung des bestehenden Rettungsgesetzes trägt auch dem neugeschaffenen Ausbildungsberuf Notfallsanitäterin bzw. Notfallsanitärer Rechnung. Das heißt, der neue Beruf der Notfallsanitäter wird den Beruf des Rettungsassistenten ablösen. Die Kosten der Vollausbildung und Fortbildung tragen die Krankenkassen. Dafür gibt es eine klare Regelung im Rahmen dieser Novellierung.
Zugleich möchte ich darauf hinweisen, dass wir im neuen Rettungsgesetz mit unserem gemeinsamen – wobei ich das Wort gemeinsam betone – Änderungsantrag den Kommunen großzügige Übergangsfristen für die Besetzung der Rettungswagen mit Rettungssanitätern geboten haben, damit sie innerhalb dieser Zeit die Ausbildung zum Notfallsanitäter neu ordnen und die Betreffenden sie abschließen können, sodass die Kommunen dann die entsprechenden Kräfte einsetzen zu können.
Darüber hinaus haben wir unter anderem die Einführung der Position der Ärztlichen Leiterin bzw. des Ärztlichen Leiters im Rettungsdienst zur Verbesserung des Qualitätsmanagements und die Möglichkeit zur Bildung von Trägergemeinschaften vorgesehen, um die Möglichkeit der gemeinschaftlichen Anschaffung von intensivmedizinischen Spezialfahrzeugen zu schaffen.
Zudem ist die Bildung einer gemeinsamen Leitstelle, Herr Scheffler, genannt. Diese Leitstelle finden wir auch für ein gemeinsames Vorgehen sehr, sehr wichtig.
Außerdem haben wir durch eine Änderung des § 12 ermöglicht, dass bei der Ermittlung der Zahl der von den Trägern des Rettungsdienstes vorgehaltenen Fahrzeuge auch die Fahrzeuge privater Anbieter rechnerisch mit berücksichtigt werden können. Dadurch stellen wir sicher, dass alle vorhandenen Fahrzeuge in die Planung einfließen können.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mehrfach wurde der Vorschlag zu § 29 unterbreitet; dazu gibt es auch einen Änderungsantrag von CDU und FDP. Diesen Antrag werden wir ablehnen. Die Gründe wissen Sie. Wir haben im Ausschuss sehr ausführlich darüber diskutiert. Wenn wir diesen Antrag annehmen, werden die Träger, die jetzt nach § 17 anerkannt sind, private Anbieter gegenüber den Hilfsorganisationen und gegenüber den privaten Anbietern, die jetzt neu in den Markt eintreten wollen, privilegiert. Das wollen wir nicht. Besonders die Hilfsorganisationen wollen wir nicht benachteiligen, weil sie ehrenamtliche Mitarbeiter bei dem Katastrophenschutz einsetzen können und neben dem Katastrophenschutz auch sehr viele andere Leistungen anbieten. Deswegen werden wir diesen Änderungsantrag ablehnen.
(Beifall von den GRÜNEN)
Der Datenschutz spielt natürlich bei der Novellierung auch eine Rolle. Wir haben mit unserem Änderungsantrag auch viele Datenschutzmaßnahmen eingeführt. Der Änderungsantrag der Piraten geht eigentlich nicht weiter als unser Änderungsantrag. Denn es werden nur die Daten erfasst, die für den Einsatz und für die Behandlung der Patientinnen und Patienten notwendig sind. Die Bearbeitung der Daten wird nach den landesgesetzlichen Bestimmungen geregelt. So gesehen brauchen wir in dem Sinne keine zusätzlichen datenschutzrechtlichen Regelungen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei allen Überlegungen und Diskussionen im Ausschuss über den Rettungsdienst stand für uns Grüne das Wohl der Patientinnen und Patienten im Vordergrund. Ab und zu hatte ich aber in den Diskussionen tatsächlich den Eindruck, dass dieses Anliegen bei den Diskussionen keine wesentliche Rolle gespielt hat. Das finde ich schade, da wir immer die Interessen der Patientinnen und Patienten in den Vordergrund stellen müssen.
Ich möchte Sie bitten, unseren Änderungsantrag, den wir bis zur letzten Sekunde miteinander diskutiert und ausgewogen gestaltet haben, zu unterstützen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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