Arif Ünal: „Die Behandlung ist umso erfolgreicher, je früher sie erfolgt.“

Antrag der CDU zur Behandlung von Schlaganfallpatienten

Arif Ünal (GRÜNE): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im CDU-Antrag wird sehr richtig beschrieben, dass medizinischer Fortschritt und Rehabilitation für immer mehr Menschen nach Schlaganfällen oder bei schweren Kopf- oder Hirnverletzungen ein Überleben und eine Wiedergewinnung der Alltagskompetenzen ermöglichen. Richtig ist auch: Die Behandlung ist umso erfolgreicher, je früher sie erfolgt. Das ist also ein aktuelles und wichtiges Thema, welches alle betreffen kann.
Richtig ist aber auch: Frühe Rehabilitationsmaßnahmen gehören ganz allgemein zur Krankenhausbehandlung und damit zum Versorgungsauftrag jedes Plankrankenhauses.
Insbesondere in der Geriatrie werden Patientinnen und Patienten behandelt, die ein höheres Lebensalters sowie eine altersspezifische Multimorbidität aufweisen. Wegen entsprechender demografischer Entwicklungen wurden deshalb in den vergangenen Jahren die geriatrischen Versorgungsstrukturen in NRW kontinuierlich den medizinischen Bedürfnissen angepasst und ausgebaut. Zu den Personenkreisen, die hier behandelt werden, gehören auch die älteren Schlaganfallpatientinnen und -patienten. Diese werden seit mehr als 40 Jahren regelhaft in den geriatrischen Abteilungen der Krankenhäuser behandelt.
Seitens der Landesregierung wurden daher ein bedarfsgerechter weiterer Ausbau sowie eine konzeptionelle Weiterentwicklung der entsprechenden Versorgungsstrukturen beschlossen und in die aktuelle Krankenhausplanung übernommen.
Ich möchte der Diskussion im Fachausschuss nicht vorgreifen, aber ich möchte gerne auf ein paar Punkte Ihres Antrags eingehen.
Das IGES-Gutachten, worauf sich der CDU-Antrag bezieht, blendet die Krankenhausbehandlung der geriatrischen Patienten völlig aus. In dem Gutachten wird der Eindruck erweckt, alle Patientinnen und Patienten benötigten nach einem Schlaganfall eine Frührehabilitation wie in der Phase B.
Diese benötigen aber nur Patientinnen und Patienten, die schwerste Hirnschädigungen davongetragen haben, einer Intensivbehandlung bedürfen, sich in einem kritischen Allgemeinzustand befinden oder Symptome eines Wachkomas zeigen.
In dem IGES-Gutachten wird zwar die Geriatrie als eine Versorgungsoption für Schlaganfallpatienten angesprochen, aber eine Einbindung oder Abstimmung mit den ebenfalls im Bereich der Schlaganfallversorgung tätigen Geriatrien ist dabei nach Aussage der Fachverbände der Geriatrie allerdings nicht erfolgt. Gerade bei der Versorgung von älteren Menschen geht es jedoch auch um die Einbeziehung weiterer Krankheitssymptome.
Der möglicherweise eingeschränkte Blick auf die Versorgungssituation erklärt auch, dass das besagte IGES-Gutachten nur einen Teil der Behandlung mit einbezieht, nämlich den Diagnoseschlüssel 852.
Die geriatrischen Komplexbehandlungen beispielsweise, die ebenfalls neurologische Störungen behandeln, werden bei diesem Gutachten völlig ausgeblendet. Deshalb wird es richtig sein, in der weiteren Fachdebatte im Ausschuss die Gesamtversorgung in den Blick zu nehmen; denn wir sind uns sicher einig, dass die Versorgung nach einem Schlaganfall ein wichtiges Thema darstellt und dort, wo Defizite in der Versorgung bestehen, diese behoben werden müssen. Hierzu muss aber die Versorgungslage insgesamt mit einbezogen werden.
Wir werden der Überweisung in den Fachausschuss selbstverständlich zustimmen. Ich freue mich auf die Fachdebatte im Ausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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