Arif Ünal: „Der Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher ist mittlerweile zu einem wichtigen Anliegen aller Menschen in unserem Land geworden.“

Antrag der FDP für einen effektiven Nichtraucherschutz

Arif Ünal (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wie Sie wissen, trat das neue Nichtraucherschutzgesetz am 1. Mai 2013 in Kraft, da das alte Gesetz mit vielen Ausnahmeregelungen keinen ausreichenden Schutz vor den gefährlichen Auswirkungen des Passivrauchens bot. Dabei ging es nie darum, wie es die Opposition der Landesregierung immer wieder gebetsmühlenartig unterstellt, die Menschen zu bevormunden und das Rauchen gänzlich zu verbieten, sondern die Bevölkerung in öffentlich zugänglichen Räumen wie Gaststätten vor dem Passivrauchen und seinen gesundheitlichen Folgen zu schützen.
In dem Antrag der FDP steht unter anderem die Forderung an die Landesregierung, das Gesetz rückgängig zu machen und erneut Ausnahmeregelungen zuzulassen. Ich weiß, dass wir die Opposition nicht mit Argumenten überzeugen können. Aber ich möchte noch einmal versuchen, Ihrem Antrag mit Argumenten zu begegnen, warum das nicht notwendig ist.
Vor der Novellierung des Gesetzes wurde das Rauchverbot häufig ignoriert oder durch geschicktes Nutzen von Ausnahmeregelungen umgangen, sodass man kaum von einem funktionierenden Nichtraucherschutz sprechen konnte.
(Beifall von den GRÜNEN)
Der Vorwurf, dass das Gesetz angeblich nicht verfassungskonform ist, ist nicht haltbar. Die seiner Entscheidung im Jahre 2010 hat das Bundesverfassungsgericht den ausnahmslosen Nichtraucherschutz als verfassungskonform bestätigt.
Deshalb forderten auch damals sehr viele Wirtinnen und Wirte, eine Gesetzgebung einfach, lückenlos und konsequent umzusetzen, um damals vorhandene Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen.
(Beifall von den GRÜNEN)
Der vorliegende Antrag problematisiert darüber hinaus, wie Sie auch eben erwähnt haben, Umsatzeinbußen und Kneipensterben.
Ich versuche noch einmal, Sie mit den Zahlen zu überzeugen. Die Auswertung der amtlich erhobenen Daten von IT – das soll man jetzt nicht sagen, das habe ich heute Morgen gelernt – IT.NRW über den Umsatz in der getränkeorientierten Gastronomie ergaben nämlich keinerlei Hinweise auf generelle Umsatzeinbußen durch das Nichtraucherschutzgesetz.
Im ersten Quartal 2013 betrug der durchschnittliche Umsatzrückgang 4,85 %. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes reduzierte sich dieser Rückgang sogar minimal auf 4,61 %. Daran wird deutlich, dass der Umsatzrückgang in der getränkeorientierten Gastronomie eben nicht mit dem Nichtraucherschutzgesetz zu tun hat; vielmehr ist der Umsatz in den letzten zehn Jahren rückläufig. Das muss man einfach akzeptieren.
(Beifall von den GRÜNEN)
Der Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher ist mittlerweile zu einem wichtigen Anliegen aller Menschen in unserem Land geworden. Viele Kollegen haben erwähnt, dass 62 % der Bevölkerung in NRW für ein konsequentes Nichtraucherschutzgesetz sind.
Meine Damen und Herren, zum Abschluss möchte ich noch einmal so wie bereits in meiner Rede am 29.11.2012 auf einen Appell des ehemaligen gesundheitspolitischen Sprechers der CDU-Fraktion, des jetzigen Präsidenten der Ärztekammer Nordrhein, Henke, verweisen. Er sagte – ich zitiere –: Die nordrhein-westfälischen Ärztekammern
„appellieren an die Abgeordneten sämtlicher im Landtag vertretenen Parteien, gemeinsam für ein Rauchverbot ohne Ausnahmen zu stimmen. Tragen Sie dazu bei, dass das bevölkerungsreichste Bundesland Deutschlands vom Schlusslicht zum Vorreiter bei der Prävention des Passivrauchens wird. Ein ‚Gesundheitsland NRW‘ gibt es nur bei einem konsequenten Nichtraucherschutz.“
Zitatende.
Deshalb werden wir als grüne Fraktion den Antrag der FDP und auch den Änderungsantrag der Piraten ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

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