Arif Ünal: „Bis jetzt haben in NRW 1.200 Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten an dieser Ausbildung teilgenommen.“

Antrag der CDU zu Rettungsdiensten

###NEWS_VIDEO_1###
Arif Ünal (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wie Sie wissen, ist das Gesetz über den Rettungsdienst und die Notfallrettung in Nordrhein-Westfalen nach längeren Diskussion im März 2015 in Kraft getreten.
In den Beratungen über das Rettungsgesetz haben die Kosten der Ausbildung der Notfallassistentinnen und -assistenten eine sehr große Rolle gespielt. Wir haben mit der Verabschiedung des Gesetzes in § 14 festgeschrieben, dass die Kosten der Ausbildung im Rahmen der Rettungsgesetze festgeschrieben werden. Die gesetzliche Grundlage ist dafür da.
Der Runderlass vom 19. Mai 2015 gibt ein Verfahren für die Regelungen zur Finanzierung der Ausbildung zu Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern vor. Voraussetzung hierzu waren auch eine längere Beratung und Diskussion mit den Kostenträgern und mit den kommunalen Spitzenverbänden. In diesem Erlass sind auch Grundwerte für die Finanzierung der Ausbildung formuliert und wird ausgeführt, welche Kosten in welcher Höhe anerkannt werden. Dabei handelt es sich aufgrund fehlender Erfahrungen in der Notfallsanitäterausbildung nur um Richtwerte, die gegebenenfalls korrigiert werden müssen. Das ist selbstverständlich. Die wurde mit einem neuen Erlass vom 5. April 2016 noch einmal konkretisiert und dargestellt.
Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Herr Kollege, würden Sie eine Zwischenfrage der Frau Kollegin Scharrenbach zulassen?
Arif Ünal (GRÜNE): Natürlich gern. Bitte schön.
Ina Scharrenbach (CDU): Vielen Dank, Herr Kollege. Sie haben gerade abgehoben auf den ersten Erlass vom Mai 2015, mit dem Eckwerte und Grundwerte veröffentlicht wurden. Kommen wir denn darin überein, dass mit diesem Erlass festzustellen ist, dass dadurch mit den Kostenträgern eine einvernehmliche und bis auf weiteres abschließende Regelung in Bezug auf die Übernahme der Kosten erzielt wurde?
Vizepräsident Eckhard Uhlenberg: Bitte schön, Herr Kollege.
Arif Ünal (GRÜNE): Vielen Dank für die Frage. Es ist tatsächlich so: In diesem Runderlass ist genau definiert, wie diese Kosten übernommen werden müssen. Auch in dem Erlass vom 5. April 2016 wird es noch einmal konkretisiert. So gesehen ist auf der gesetzlichen Ebene geregelt, wie die Kostenübernahme passieren soll. Was die Gesetzeslage angeht, gibt es im Moment keinen Korrekturbedarf, was Sie hier behaupten.
Zu den Prüfungen: Sie haben in Ihrem Antrag ein paar Punkte genannt. Zum einen wird die Möglichkeit eingeräumt, dass die Vorsitzenden des Prüfungsausschusses auch Ärztinnen und Ärzte sein können, wenn die Kommunen überhaupt keine Möglichkeiten haben, diese selber zu stellen. Das ist in diesem Erlass genau definiert.
Zum anderen wird den Kommunen die Möglichkeit gegeben, interkommunale Zusammenarbeit zu gestalten, wenn sie selber nicht dazu in der Lage sind. Das ist alles in diesem Erlasswege geregelt.
Sie fordern in Ihrem Antrag, auf Bundesebene für eine Verlängerung der Frist zur Abnahme von Ergänzungsprüfungen bis Ende 2020 einzutreten. Im Moment sehe ich keinen Anlass dafür, dass wir diese Bundesratsinitiative starten sollen. In dieser Anlage zum Runderlass vom 19. Mai 2015 ist vorgegeben: 1. Januar 2019 müssen alle Beteiligten gemeinsam eine Bedarfs- und Kostenplanung vorlegen. Nach dieser Planung werden Mehr- oder Minderausgaben über 3 % noch einmal abgerechnet.
Wenn diese Bedarfs- und Kostenplanung vorliegt und Bedarf besteht, kann man über eine Verlängerung reden. Aber zum jetzigen Zeitpunkt gibt es überhaupt keinen Anlass dafür, dass wir diesen Zeitpunkt nach hinten verschieben.
Bis jetzt haben in NRW 1.200 Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten an dieser Ausbildung teilgenommen. Das heißt, sie haben von diesem Recht Gebrauch gemacht. In NRW gibt es 13.400 Rettungsassistentinnen und -assistenten. 36 % dieser Rettungsassistentinnen und -assistenten arbeiten mehr als fünf Jahre in diesem Beruf. Das heißt, sie haben eine verkürzte Ausbildung bzw. Nachqualifizierung durchlaufen. Aus diesem Grund bin ich sehr optimistisch, dass wir diese Nachprüfung bzw. Nachqualifizierung bis 2020 hinbekommen. Deshalb sehe keinen Anlass dafür, diesen Zeitrahmen jetzt schon nach hinten zu verschieben.
Trotzdem stimmen wir der Überweisung in den AGS zu. Ich bin sehr gespannt, wie wir im AGS darüber diskutieren werden. Ich glaube, alle Punkte, die Sie in Ihrem Antrag anführen, werden auf dem Erlassweg geregelt. Über die Umsetzung können wir uns dann im Ausschuss austauschen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Mehr zum Thema

Gesundheit