Andrea Asch (GRÜNE): Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal bin ich der Kollegin Andrea Milz dankbar, dass sie versucht, diese in der Tat etwas eingefahrenen Rituale aus dem Ausschuss jetzt mit einer moderateren Tonlage aufzuweichen. Wir haben uns im Ausschuss – inklusive der Anhörung – dreimal mit diesem Thema befasst, wobei sich zeigt: Es geht nicht um die Frage, wer recht hat, sondern es geht um die Frage, wer zuständig ist.
Es war eine ganz gute Fügung, weil wir – gottlob – die Anhörung vor der Debatte im Plenum gehabt haben. Die Sachverständigen haben sehr eindeutig erklärt:
Erstens. Dieser Antrag geht ins Leere.
Zweitens. Die Vorschläge, die gemacht werden, sind untauglich. Schlimmer noch: Sie setzen sich über Recht und Gesetz hinweg, indem Sie nämlich – das schlagen Sie ja vor – das Vergaberecht außer Kraft setzen wollen.
Ich will Ihnen dazu zwei Zitate von den Sachverständigen vorlesen. Ich habe mir zwei ausgesucht, die nicht in dem Ruf stehen, unbedingt immer der Landesregierung nach dem Mund zu reden. Der eine Sachverständige ist Reiner Limbach, Geschäftsführer des Landkreistages, der sagt: Das von der CDU beschriebene Problem der nicht ausreichenden Zahl von Ü3-Plätzen und damit fehlender Kapazitäten an der Nahtstelle von U3 und Ü3 ist sicherlich nicht landesweit und flächendeckend. – Das Gegenteil steht im CDU-Antrag!
Herr Limbach weiter: Man kann dieses Problem schon gar nicht lösen, indem man erklärt, das Zuwendungsrecht müsse weg oder gar rückwirkend angepasst werden. Das ist völlig unrealistisch.
Meine Damen und Herren, auch Frau Dr. Carola Schneider vom Landschaftsverband Rheinland sagt: Das Zuwendungsrecht ist hierbei ganz eindeutig. Kein Ü3-Kind darf auf einen U3-Platz gesetzt werden. -Das ist die Realität.
Die müssen Sie auch als CDU-Fraktion anerkennen, die solche Vorschläge macht. Sie können sich nicht einfach über das Vergaberecht hinwegsetzen. Das würde im Übrigen bedeuten, dass wir im Land vollkommenes Chaos hätten. Zum einen würde uns der Landesrechnungshof das nicht durchgehen lassen. Stellen Sie sich zum anderen vor: Jede Kommune, die für einen Kinderspielplatz Geld bekommt, sagt: Nein, wir nehmen das Geld und finanzieren damit eine Straße! – Es kann doch nicht wirklich in Ihrem Sinne sein, dass Mittel, die zielgerichtet bewilligt werden, für ganz andere Aufgabenbereiche verwandt werden.
Damit hier keine weitere Legendenbildung betrieben wird: Herr Hafke, Sie haben mir im Ausschuss immer vorgehalten, ich würde das Problem nicht sehen. Natürlich gibt es dieses Problem in einigen Kommunen. Das habe ich immer wieder gesagt. Natürlich gibt es örtlich das Problem an der Schnittstelle zwischen U3 und Ü3.
Allerdings – das haben uns die Sachverständigen ganz deutlich gesagt – ist es so: Diese Probleme sind vor Ort zu regeln, weil sie vor Ort, kommunal und hausgemacht sind, weil sie nämlich in den Kommunen auftreten, die viel zu spät in den Ausbau der Krippenplätze eingestiegen sind.
Das wissen wir auch, und das müssen Sie sich sagen lassen: Das sind in der Mehrzahl die CDU-geführten Gemeinden, die bis weit in das neue Jahrtausend hinein gemeint haben, man brauche diese Krippenplätze nicht – wir kennen diese Diskussionen, die vor Ort in den Räten geführt wurden – und dass die Kinder besser zu Hause bei der Mutter aufgehoben seien.
Hätten alle Kommunen mit Inkrafttreten der Vorhaltepflicht und dem Tagesbetreuungsausbaugesetz rechtzeitig angefangen, Krippenplätze in ausreichendem Maße zur Verfügung zu stellen, hätten wir dieses Problem jetzt nicht. Das haben uns die Sachverständigen durch die Bank weg eindeutig erklärt.
(Beifall von den GRÜNEN)
Eins gehört auch noch zur Wahrheit: Hätte die CDU während ihrer Regierungszeit den U3-Ausbau per Haushaltsgesetz nicht jedes Jahr gedeckelt – das haben wir als damalige Opposition jedes Mal moniert –, wären die Probleme vor Ort erst gar nicht entstanden. Ich erinnere beispielsweise daran, dass die Stadt Köln 2009 400 U3-Plätze beantragt hatte, die sie von der CDU-geführten Landesregierung nicht bezuschusst bekommen hat. Das war die Realität während Ihrer Regierungszeit, Hürden, die Sie für Träger und Kommunen aufgebaut haben.
Meine Damen und Herren, die Ministerin hat in den Ausschussberatungen sehr deutlich erklärt: Wenn der U3-Betreuungsbedarf im Bezirk eines Jugendamtes erfüllt ist, kann jedes Ü3-Kind auf einen U3-geförderten Platz kommen. Dann gibt es überhaupt keine Hürden. Diese Flexibilität ist gegeben.
Wir erkennen: Ihr Antrag entbehrt jeglicher Grundlage. Ich hätte mir eigentlich vorgestellt und gewünscht, dass Sie den Antrag nach der Sachverständigenanhörung zurückziehen. Das haben Sie nicht gemacht. Deswegen müssen wir ihn hier und jetzt ablehnen. – Ich danke Ihnen!
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)