Ali Baş: „Die grauen Zeiten, in denen man sich als angehender Lehrer an der Uni freiwillig mit Themen wie Integration oder Inklusion beschäftigen konnte, sind mit diesem Gesetz vorbei. „

Gesetzentwurf zum Lehrerausbildungsgesetz

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Ali Bas (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute knapp ein Jahr nach Einbringung und Diskussion sowie einer großen Anhörung in den Ausschüssen für Schule und Weiterbildung sowie für Wissenschaft, Innovation und Forschung das neu gefasste Lehrerausbildungsgesetz. Dies war nötig, nachdem wir bereits im Juni 2014 im hiesigen Landtag festgestellt haben, dass nach der Evaluation des Lehrerausbildungsgesetzes von 2009 aufgrund der großen gesellschafts- und bildungspolitischen Veränderungen die Ausbildung unserer Lehrerinnen und Lehrer zukunftsfähig weiterentwickelt werden muss.
Nachdem bereits 2009 der wichtige Bereich Deutsch als Zweitsprache verpflichtender Bestandteil der Lehrerausbildung wurde, um der zunehmenden sprachlichen Heterogenität von Kindern und Jugendlichen gerecht zu werden, war es natürlich konsequent, in der Novellierung des Lehrerausbildungsgesetzes den Bereich Inklusion zum verpflichtenden Bestandteil für alle angehenden Lehrerinnen und Lehrer zu machen.
Befürchtungen, dass unter dieser neuen Kompetenz der fachwissenschaftliche Anteil des Lehrerstudiums leiden würde, sind in diesem Zusammenhang nicht begründet. So bleibt zum Beispiel beim Lehramt für das Gymnasium die Anzahl der Leistungspunkte je Fach bei 100. Das sind übrigens zehn Leistungspunkte mehr, als die KMK-Vorgaben auf Bundesebene derzeit vorschreiben. Innerhalb der Bildungswissenschaften sind demnach vier Leistungspunkte vorgesehen sowie fünf Punkte in der Fachdidaktik zum Zwecke der individuellen Förderung. Damit machen wir die Fachdidaktik fit für die sich stärker verändernden Anforderungen in der Schule.
Mit der zusätzlichen Schaffung von 220 Fachleiterstellen sichern wir zudem die hohen fachlichen und pädagogischen Standards in der Lehrerausbildung. Flankierend dazu möchte ich noch einmal auf die hohen Zahlen von über 7.000 Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter hinweisen, die jährlich in den Vorbereitungsdienst gehen und gute Perspektiven haben, später auch im Schuldienst in NRW zu arbeiten.
Diese angehenden Lehrkräfte haben dann bereits im Studium einen hohen Anteil an Praxiserfahrung durchlaufen. Dazu gehört neben dem fünfmonatigen Praxissemester und dem 18monatigen Vorbereitungsdienst künftig auch das neugeschaffene Eignungs- und Orientierungspraktikum. Über diese Praxisphase werden wir auch noch mal mit Schulen und Hochschulen reden.
Das neue Lehrerausbildungsgesetz geht aber auch auf weitere wichtige Aspekte ein. So schaffen wir eine moderne Qualitätssicherung bei der Systemakkreditierung der Lernstudiengänge an den Hochschulen. Wir passen die Latinumspflicht beim Studium einzelner Lehramtsfächer an, die besonders Studierenden der modernen Fremdsprachen entgegenkommt.
Für die Studierenden der auslaufenden Lehramtsstudiengänge haben wir mit der Verlängerung der Fristen um zwei zusätzliche Semester zu den bisher vier Semestern über der Regelstudienzeit Erleichterung geschaffen, die abschließenden Prüfungen in einem überschaubaren Zeitraum zu schaffen.
Darüber hinaus haben wir den Härtefallkatalog um die Gründe Krankheit, Pflege von Angehörigen sowie Schwerbehinderung erweitert, die zusätzliche Semesterverlängerung bringen können.
Die Hochschulen werden vor dem Hintergrund der Internationalisierung angeregt, Lehramtsstudiengänge zu prüfen, die auf den bilingualen Unterricht an den Schulen ausgerichtet sind. Beim Zugang zum Lehramt an Berufskollegs eröffnen wir die Durchlässigkeit im Umstieg von Fachhochschulstudiengängen in das Studium des Berufskolleglehramts.

Zu guter Letzt möchte ich noch darauf hinweisen, dass wir auch die dritte Phase der Lehrerausbildung im Blick haben. Wir geben im Gesetz Kompetenzorientierung vor und haben im vorliegenden Entschließungsantrag die Landesregierung gebeten, einen differenzierten Orientierungsrahmen für die Fortbildung zu schaffen.
Das neue Lehrerausbildungsgesetz setzt hohe Standards für die fachliche und pädagogische Arbeit unserer Lehrerinnen und Lehrer. Die grauen Zeiten, in denen man sich als angehender Lehrer an der Uni freiwillig mit Themen wie Integration oder Inklusion beschäftigen konnte, sind mit diesem Gesetz vorbei. Dieses Gesetz ist eine wichtige Investition in die Zukunft unserer Lehrerinnen und Lehrer und ganz besonders unserer Kinder und Jugendlichen. Ich bitte deshalb um Zustimmung. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)