Ali Bas: „Das Gesetz zur Verleihung von Körperschaftsrechten an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften reagiert auf die Glaubensvielfalt in NRW.“

Gesetzentwurf zum Körperschaftsstatusgesetz

Ali Bas (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! NRW ist mit seinen rund 18 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern ein buntes und vielfältiges Land. Neben dem Blick auf die verschiedenen kulturellen und nationalen Hintergründe seiner Menschen lohnt sich auch ein Blick auf die Vielfalt von Religion und Weltanschauung.
Wie wir gerade gehört haben, gab es eine Studie der Universität Bochum, bei der sich herausgestellt hat, dass in unserem Bundesland rund 228 verschiedene religiöse Strömungen beheimatet sind, die sich wiederum in über 8.000 Gemeinden abbilden. Dabei zählen sich fast drei Viertel der Menschen einer der vielen Religionsgemeinschaften zugehörig, während ein Viertel wiederum keiner Religionsgemeinschaft angehört.
Das Ihnen vorliegende Gesetz zur Verleihung von Körperschaftsrechten an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften reagiert auf diese Glaubensvielfalt in NRW. Das Gesetz geht hier besonders auf den künftigen Status von religiösen Minderheiten in unserem Land ein, zu dem bisher recht unterschiedliche Handhabungen bekannt sind. So bekam die Jüdische Kultusgemeinde die Verleihung der Körperschaftsrechte mittels Verwaltungsakt, während andere Religionsgemeinschaften diese Rechte über ein Gesetz verliehen bekommen haben. Mit dem neuen Körperschaftsstatusgesetz schaffen wir jetzt aber notwendige Vereinheitlichungen.
Das Gesetz schafft aber auch erstmals Transparenz und Verlässlichkeit für alle religiösen Minderheiten in NRW. Es führt aus, welcher Voraussetzungen es bedarf, um den Körperschaftsstatus verliehen zu bekommen. Es führt aber auch aus, was zur Aberkennung des Körperschaftsstatus führen kann. Hiermit wird die Verleihung des Körperschaftsstatus durch Rechtsverordnung der neue Standard. Dazu gehört auch die Beteiligung des Landtags an diesem Prozess.
Sie sehen, dass wir fast ein Jahr seit der Einbringung des ersten Entwurfs zum Körperschaftsstatusgesetz beraten haben und dazu im März dieses Jahres eine sehr ausführliche Anhörung mit mehreren Experten durchgeführt haben. Dass das Gesetz bis Ende 2021 auf seine Wirksamkeit überprüft werden soll, ist zu begrüßen.
Ganz besonders möchte ich dabei die Beteiligung der Vertreter unter anderem der muslimischen Organisationen hervorheben, die mehrere Stellungnahmen zum Gesetzentwurf eingebracht haben und deren konstruktive Ergänzungsvorschläge in die Beratungen eingeflossen sind. Schließlich sind die muslimischen Religionsgemeinschaften nicht nur die größte religiöse Minderheit in unserem Land, sie werden wahrscheinlich auch unter den Ersten sein, die sich nach dem gerade laufenden Prozess der Anerkennung als Religionsgemeinschaft um die Verleihung der Körperschaftsrechte bemühen werden. Dadurch dass wir diesen Prozess transparent gestalten und auch hier im Landtag darüber sprechen, senden wir nebenbei ein Signal für die Vielfalt in unserem Land aus. Letztendlich sind die dann anerkannten neuen Partner unter den Religionsgemeinschaften ein guter Weg, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern und um der Radikalisierung an den Rändern die rote Karte zu zeigen.
Nur kurz zu den Einwänden der Piratenfraktion bezüglich der Mitgliederzahl der Religionsgemeinschaften: Hier setze ich darauf, dass der Nachweis der Mitgliedschaft in geeigneter und für alle zufriedenstellenden Form erfolgen wird. Dass Sie nicht mehr mit auf dem Antrag stehen, ist bedauerlich. Den Änderungsantrag der Piratenfraktion werden wir aber auch hier ablehnen.
Insgesamt kann ich von der Grünen-Fraktion aus die Zustimmung zu diesem Gesetz empfehlen und bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD und der CDU)

Mehr zum Thema

Religion