Mehrdad Mostofizadeh: „Ich bin froh, in einem Land zu leben, das demokratisch aufgestellt ist“

Zum Entwurf der Landesregierung zur Änderung des Landeswahlgesetzes - zweite Lesung, "Wahlalter 16"

Mehrdad Mostofizadeh

Mehrdad Mostofizadeh (GRÜNE): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, zum Landeswahlgesetz sprechen zu dürfen, weil es die Spielregeln für demokratische Wahlen festlegt. Ich glaube, der Satz hätte vor zehn Jahren niemanden vom Hocker gehauen und sollte auch heute eigentlich niemanden vom Hocker hauen. Es ist mir an der Stelle aber schon ein Bedürfnis zu sagen: Es freut mich sehr, dass die demokratischen Fraktionen im Landtag mit aller Sorgfalt die Spielregeln geprüft haben und zu einer relativ einvernehmlichen Lösung gekommen sind.

Das mag sich alles sehr technisch anhören, aber es ist die Grundlage dafür, dass in diesem Land Nordrhein-Westfalen demokratisch abgestimmt wird, alle Parteien faire Regeln haben, Zugänge – Frau Kollegin Müller-Witt hat es eben geschildert – eben über die entsprechende Zahl an Unterschriften erfolgen, die auch erreichbar ist, wenn man eine gewisse Relevanz erreicht. Es ist mir ein großes Anliegen, das noch einmal deutlich zu machen: Ich bin froh, in einem Land zu leben, das demokratisch aufgestellt ist und nach demokratischen, fairen Spielregeln abläuft.

(Beifall von den GRÜNEN, der CDU, der SPD und der FDP)

Zwei Punkte möchte ich ansprechen; das ist selbstverständlich die Folge der gemeinsamen Beschlussfassung hier im Landtag. In der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalens steht seit Neuestem – darüber sind wir sehr froh –, dass Menschen, die 16 Jahre alt geworden sind, bei der Wahl abstimmen dürfen. Das passive Wahlrecht ist weiterhin bei 18 Jahren; darauf haben wir uns geeinigt.

Das vollzieht das Landeswahlgesetz nach. Frau Kollegin Müller-Witt hat das eben auch schon dargestellt.

Ich möchte einen Gedanken hinzufügen, weil immer so getan wird, als ob das Wahlrecht ein Recht sei, das man zugestehen könnte. Die Verfassungsgerichte urteilen genau andersherum. Die sagen, der Wahlgesetzgeber muss von seiner Seite aus schildern, warum Menschen von der Wahl ausgeschlossen werden. Wir müssen also darlegen, warum Menschen, die jünger als 18 sind, nicht an der Wahl teilnehmen können; denn es ist ein ureigenes Recht eines jeden Bürgers, einer jeden Bürgerin eines Landes, an der Wahl teilzunehmen. Das haben wir auch dokumentiert, und ich schließe mich vollumfänglich den Gedanken an. Wir sind der festen Überzeugung, dass 16-Jährige sehr wohl entscheidungsfähig sind und mündig sind, an dieser Wahl teilzunehmen. Das möchte ich an dieser Stelle noch einmal sagen.

Ich habe das in den Ausschüssen miterlebt. Zumindest war ich bei der Beratung im Hauptausschuss. Eine Argumentation, wie sie gleich von rechter Seite vorgetragen wird: „Die sind nicht entscheidungsfähig, aber durch unsere TikTok-Kampagnen haben wir dafür gesorgt, dass sie doch uns wählen“, ist doch kein Umgang mit Menschen. Das ist doch kein Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern. Das ist doch kein Stimmvieh. Das ist doch genau das Gegenteil dessen, was da immer vorgeworfen wird.

Wir haben Respekt vor den Menschen in diesem Lande zu zeigen und in anderer Art und Weise damit umzugehen.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU, der SPD und der FDP)

Ein weiterer Punkt, der auch schon angesprochen worden ist, ist das Stichwort „Parität“. Ja, wir gestehen zu: Es ist ein Appell, der dort ins Landeswahlgesetz kommt. Wir haben uns den Kopf auch schon an anderer Stelle zerbrochen, wie man da vielleicht besser werden kann und noch weiter gehen kann. Ich möchte aber an dieser Stelle – das tue ich eigentlich selten – der Stellungnahme eines Sachverständigen widersprechen. Ich finde es nicht nutzlos, dass es dort drinsteht; denn wir haben auch bei Aufsichtsräten oder anderen Gremien gesehen, dass es sehr wohl Wirkung erzeugt, wenn entsprechende Vorgaben gemacht werden, auch wenn wir sie nicht unmittelbar juristisch durchsetzen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es sollte wirklich eine Zielbestimmung sein, die anzustreben ist.

Wir als Parteien können uns natürlich jeder für sich fragen, wie wir die Teilhabe verstärken können. Da stimme ich dem Sachverständigen wieder zu: Ja, oftmals ist es die Art und Weise, wie wir Politik machen und wie Abstimmungsvorgänge in Parteien gestaltet sind, der Grund, warum sich Frauen vielleicht nicht in der Weise angesprochen fühlen. Aber dann sollte uns das doch zu denken geben und dazu anregen, darüber nachzudenken, die Parität zu stärken; denn die Mehrheit der Deutschen sind Frauen und nicht Männer, und die sollten eben auch entsprechend repräsentiert werden.

Ich bin sehr froh, dass wir in aller Sachlichkeit über diese Punkte diskutiert haben, und freue mich über die Zustimmung. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD)