Dagmar Hanses: „Rechtsreferendare sichern die Zukunft der Qualität der Rechtspflege“

Zum Antrag der Fraktionen von CDU und Grünen im Landtag zum juristischen Vorbereitungsdienst

Portrait Dagmar Hanses

Der Antrag „Maßnahmen zur Verbesserung des juristischen Vorbereitungsdienstes“

Dagmar Hanses (GRÜNE): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Das Rechtsreferendariat ist eine prägende und wichtige Phase im Leben angehender Volljuristinnen und Volljuristen. Es verlangt von den Referendaren ein hohes Maß an Engagement, Motivation und Durchhaltevermögen. Rechtsreferendare sichern die Zukunft der Qualität der Rechtspflege in unserem Land. Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare sind die Zukunft; daher schätzen wir ihren Einsatz außerordentlich.

Wir haben hier diskutiert, dass wir leider die notwendige kurzfristige Reduzierung der Referendarstellen in Nordrhein-Westfalen umsetzen mussten. Das war in der Tat bitter. Deshalb ist es gut, auf die Verbesserungen zu schauen, die wir gemeinsam erreichen können, um die Situation für unsere jungen Leute zu verbessern.

Die Ausbildung legt den Grundstein für die nächste Generation an Richterinnen und Richtern, an Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und Volljuristinnen in allen unterschiedlichen Bereichen.

Bei dieser zentralen Bedeutung des Referendariats ist es eben für viele eine Zeit der großen Belastung. Es bildet den praktischen zweiten Teil der zweistufigen Juristenausbildung in Deutschland. Sie existiert in dieser Form seit über 100 Jahren. Die lange Tradition dieses Systems hat an vielen Stellen Reformbedarf, wie wir sehen. Deshalb sind wir froh, dass wir in Nordrhein-Westfalen den integrierten Bachelor einführen konnten, um einen ersten Schritt zur Reform der Juristinnen‑ und Juristenausbildung machen zu können. Vielen Dank dafür.

Der hohe Anspruch an das Studium der Rechtswissenschaften mit dem Ziel, Volljuristin oder Volljurist zu werden, hat aber eben auch organisatorische Hürden und finanzielle Belastungen. In den Gesprächen und in der Anhörung mit Personalvertretungen der Referendarinnen und Referendare haben wir verschiedene Verbesserungsmaßnahmen erörtert, die dringend notwendig sind, um die Bedingungen zeitgemäßer und gerechter zu gestalten. Wir möchten drei konkrete Maßnahmen in dem Antrag vorstellen:

Erstens soll die Zuverdienstgrenze für Nebentätigkeiten von Referendarinnen und Referendaren auf das Doppelte der Unterhaltsbeihilfe erhöht werden, um mehr finanzielle Spielräume zu schaffen.

Zweitens ist geplant, den zulässigen Umfang, also die Zeit der juristischen Nebentätigkeit, von derzeit zehn auf zwölf Stunden pro Woche zu erhöhen, damit mehr Flexibilität bei der Wahl der Nebentätigkeit ermöglicht wird.

Drittens – das hat Kollegin Erwin schon erwähnt – möchten wir, dass die Arbeitsmaterialien in den Arbeitsgemeinschaften, die von vielen mit einem hohen Engagement umgesetzt werden, gemeinsam für mehr Chancengerechtigkeit zur Verfügung gestellt werden, um mindestens das aktuelle Material allen gleichwertig bereitzustellen und den hohen Ausbildungsstandard zu halten.

Diese Maßnahmen tragen dazu bei, dass die Rahmenbedingungen deutlich verbessert, finanzielle und organisatorische Hürden abgebaut werden sowie die Bedingungen unbürokratisch und klarer sind. Damit leisten wir einen Beitrag zur Qualität der juristischen Ausbildung in Nordrhein-Westfalen. Wir investieren in die Stabilität und Zukunftsfähigkeit unseres Rechtsstaats. Ich freue mich, wenn Sie unseren Antrag unterstützen.

(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

Auch ich wünsche Ihnen eine erholsame Weihnachtszeit. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der FDP)

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