Eileen Woestmann (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Herr Maelzer, ich bin ein bisschen enttäuscht, dass Sie Ihre Rede nicht gesungen haben – um das einmal vorwegzunehmen.
(Zuruf von der SPD)
Die Debatte um die GEMA kam vergangenes Jahr um den Nikolaustag herum schon einmal auf. Wenn man zu dieser Zeit die Zeitung gelesen hat, konnte man den Eindruck gewinnen, dass wegen der GEMA in Kitas keinerlei Kinderlieder mehr gesungen werden dürfen.
Mit Erlaubnis des Präsidenten zitiere ich aus der Frankfurter Rundschau vom 26.12.: „Kita streicht ,Weihnachtsbäckerei‘-Lied – Kinder dürfen Klassiker nicht singen“. Oder auch: „Kita-Kinder in NRW dürfen nicht ,In der Weihnachtsbäckerei‘ singen“ aus dem Kölner Stadtanzeiger vom 15.12.2023.
Auch Teile der Rede des Kollegen Maelzer haben sich so angehört, dass es darum geht, dass in Kitas wegen der GEMA gar nicht mehr gesungen werden dürfte. Das ist aber nicht der Fall, denn das Singen von Kinderliedern gehört natürlich in die Kitas und ist auch möglich, auch ohne GEMA-Rahmenvertrag.
Ich zitiere erneut mit Erlaubnis des Präsidenten von der Homepage der GEMA:
„Singen Kinder beispielsweise im morgendlichen Sitzkreis ein Lied, benötigt die Kita dafür keine GEMA Lizenz.“
Wie kommt dann diese Frage zur GEMA in die Kitas? Das gilt vor allem für das Kopieren von Notenblättern. Ich habe selbst lange genug im Kinderchor gesungen und kann zumindest aus meiner Erfahrung berichten: Wir haben damals das Singen der Texte vor allem durch das Singen an sich gelernt und nicht durch das Ablesen von Notenblättern – auch nicht, als wir schon lesen konnten.
Die Forderung nach einem landesweiten Rahmenvertrag ist nicht neu. Schon 2011 gab es die Initiative, einen einheitlichen Vertrag mit der GEMA abzuschließen. Der Versuch, den landeseinheitlichen Rahmenvertrag zu schließen, scheiterte aber an der Ablehnung der Träger.
Eine entsprechend massive Problematik, wie sie jetzt im SPD-Antrag dargestellt wird, wird in den Gesprächen, die ich mit den Vertreter*innen aus dem Kita-Bereich führe, nicht geschildert. Die Thematik wird noch nicht einmal als Problem benannt, und dabei bin ich aktuell im gesamten Land unterwegs, um Stimmen aus der Landschaft zu der Frage zu hören, wie wir die Bürokratie und den Verwaltungsaufwand reduzieren können. Dabei wurden viele Ideen vorgebracht, manche sehr konkret, andere eher vage, aber die GEMA-Anmeldung war kein einziges Mal dabei. Damit möchte ich nicht sagen, dass das Problem nicht existiert, aber offensichtlich brennt es nicht so sehr unter den Nägeln.
Wir sehen durch diesen Antrag auch, dass es nur eine kleine Anzahl von Bundesländern den Weg eines Rahmenvertrags gegangen ist. Zumindest in Baden-Württemberg ist die Zahl öffentlich: Dort werden 300.000 Euro finanziert, und das Land holt sich das Geld über den kommunalen Finanzausgleich quasi wieder zurück; es werden also keine Landesmittel eingesetzt.
(Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Typisch Grüne in der Regierung!)
Dennoch könnte natürlich grundsätzlich in Betracht gezogen werden, einen bundeseinheitlichen Rahmenvertrag mit der GEMA zu schließen. Dazu gab es auch schon einmal eine Initiative von der Landesfamilienministerin Frau Schäfer von der SPD. Sie hatte damals versucht, das Thema aus dem Land in den Bund zu bringen. Das ist leider am Widerstand der Mehrzahl der Länder gescheitert.
Wir sehen in diesem Thema nicht das drängendste Problem in der Kita- und OGS-Landschaft im Land und lehnen den daher Antrag ab. – Vielen Dank.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU)