Zum Schuljahr 2028/29 wird eine verbindliche vorschulische Förderung für Kinder eingeführt, die nicht über ausreichende Sprachkompetenzen verfügen. Dazu wird die Schulanmeldung vom Herbst auf das Frühjahr vorgezogen. Im Frühjahr 2028 werden erstmals landesweit alle Kinder nach einem einheitlichen Standardverfahren auf ihre Sprachkompetenz getestet. Den entsprechenden Gesetzentwurf hat die Landesregierung am heutigen Donnerstag in den Landtag eingebracht. Dazu erklären die schulpolitischen Sprecherinnen der Landtagsfraktionen von CDU und Grünen, Claudia Schlottmann (CDU) und Lena Zingsheim-Zobel (Grüne):
Lena Zingsheim-Zobel: „Mit den verbindlichen ABC-Klassen setzen wir gemeinsam ein starkes Signal für mehr Chancengerechtigkeit von Anfang an. Entscheidend ist, dass alle Kinder die Chance auf eine frühzeitige Förderung erhalten und sie die sprachlichen Kompetenzen entwickeln, die sie für einen erfolgreichen Schulstart brauchen. Die Förderung muss möglichst alltagsintegriert umgesetzt und gleichzeitig die bereits gute Arbeit in den Kitas gezielt gestärkt werden. Als schwarz-grüne Koalition übernehmen wir hier Verantwortung und sorgen dafür, dass Kommunen, Kitas und Schulen dabei verlässlich unterstützt werden.“
Claudia Schlottmann: „Sprache ist der Schlüssel zu Wissen, Teilhabe und Chancen. Fast jedes dritte Kind in Nordrhein-Westfalen hat diesen Schlüssel nicht und zeigt bei der Schuleingangsuntersuchung, dass es die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrscht. Mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf gehen wir einen notwendigen, richtigen Schritt und schaffen Verbindlichkeit. Das Konzept ist kein Gegenmodell zur Kita, sondern eine Ergänzung – und es ist kein singuläres Modell, sondern lehnt sich an das erfolgreiche Modell aus Hessen an. Die ABC-Klassen setzen früher und verbindlicher an als das bisherige System. Frühzeitige, gezielte Sprachförderung wirkt langfristig auf die kognitive, sprachliche und soziale Entwicklung von Kindern. Die Kosten für Lehrerstellen, Räume, digitale Ausstattung und Schülerbeförderung sind beträchtlich. Für uns ist aber klar: Wer bestellt, bezahlt – die Kosten trägt das Land. Wer Chancengerechtigkeit ernst meint, darf nicht erst reagieren, wenn Kinder bereits in der ersten Klasse abgehängt werden.“
