Zentis: Beweislastumkehr für Betroffene vom Braunkohletagebau

„Die Ergebnisse der Großen Anfrage beschreiben die Herausforderungen, vor denen das Rheinische Revier im Umfeld der Braunkohle-Tagebaue steht. Wir nehmen die Sorgen der Bergbau-Betroffenen sehr ernst. Für sie wollen wir endlich eine Beweislast-Umkehr erreichen, die es im Steinkohle-Bergbau längst gibt, aber bisher nicht für die Betroffenen von Braunkohle-Bergschäden. Sie sollen künftig nicht mehr die Beweise liefern müssen, dass der Tagebau für Schäden an ihrem Eigentum verantwortlich ist, sondern der Bergbaubetreiber muss Beweise liefern, falls der Schaden nicht im Zusammenhang mit dem Kohleabbau steht. Die Große Anfrage bestätigt den dringenden Handlungsbedarf.
Wir brauchen außerdem eine Dokumentation, die zeigt, wo die Grundwasserabsenkungen zu Schäden an der Oberfläche führen können. Das würde es den Bergschadensbetroffenen erleichtern, die relevanten Informationen und Daten zu erhalten. Eine solche Dokumentation gibt es bisher ebenfalls nur für den Steinkohlenbergbau. Mit einer Bundesratsinitiative wollen wir noch in diesem Jahr erreichen, dass die Markscheider-Bergverordnung dementsprechend geändert wird.
Die Antwort auf unsere Fragen gibt außerdem erstmalig einen genauen Überblick, welchen Institutionen in Nordrhein-Westfalen zurzeit bergschadensrelevante Informationen vorliegen und wie betroffene Bürgerinnen und Bürger Zugang zu diesen Informationen erhalten können. Das ist eine Erleichterung für die Betroffenen vor Ort, die bisher oft nur über Umwege erfahren konnten, wie sie die für sie relevanten Daten erhalten. Das Ziel muss es sein, einen Informationsdienst aufzubauen, der alle vorhandenen Informationen bündelt und so den Zugang zu Daten für die Betroffenen vereinfacht.“