Mehr Schutz für unsere Kinder in Nordrhein-Westfalen: Die Landesregierung hat an diesem Donnerstag ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Landeskinderschutzgesetzes NRW in den Landtag eingebracht. Damit setzen wir als schwarz-grüne Koalition ein weiteres Vorhaben aus unserem Koalitionsvertrag um und schaffen die wichtige Stelle einer/eines unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte. Dazu erklären Eileen Woestmann, Sprecherin für Kinder und Familie der Grünen Landtagsfraktion, und Charlotte Quick, Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion in der Kinderschutzkommission:
Eileen Woestmann: „Kinderschutz hat für uns in Nordrhein-Westfalen Priorität. Der oder die unabhängige Beauftragte für Kinderschutz und Kinderrechte ist ein weiterer wichtiger Baustein, um die Kinderrechte in NRW besser umzusetzen und den Kinderschutz zu stärken.
Der Blick auf die Bundesebene zeigt: Die Einsetzung der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs im Bund hat den Kinderschutz ein gutes Stück vorangebracht. Mit dem Beauftragten für Nordrhein-Westfalen erhöhen wir weiter die Sensibilität für Kinderschutz und Kinderrechte in der Bevölkerung, schaffen eine Anlaufstelle für Akteure und stärken die bereits bestehenden Netzwerke. So können wir gezielt Lücken im Kinderschutzsystem schließen und Kinderrechte besser leben.“
Charlotte Quik: „Wir werden auch künftig nicht verhindern können, dass Kinder Opfer von physischer, psychischer oder sexualisierter Gewalt werden – aber wir können das Sicherheitsnetz für unsere Kleinsten gemeinsam immer stärker und enger knüpfen. Mit dem Landeskinderschutzgesetz haben wir dafür einen Meilenstein geschaffen. Die Umsetzung des Gesetzes führt dazu, dass immer mehr Kinder und Jugendliche notwendigen Schutz erfahren, dass sie ohne Benachteiligungen und Diskriminierungen aufwachsen können. Wir wollen das Thema Kinderschutz flächendeckend voranbringen und seine Bedeutung bekannter machen. Der oder die Kinderschutzbeauftragte soll auch Schnittstelle sein, damit wir uns – auch länderübergreifend – austauschen und unsere Erfahrungswerte weitergeben können. So können wir dazu beitragen, auch bundesweit strukturelle Lücken im Kinderschutz zu schließen.“