Velte: Landtag verabschiedet ein modernes Bestattungsgesetz

„Das neue Bestattungsgesetz erkennt die religiöse Vielfalt in Nordrhein-Westfalen an. Es berücksichtigt individuelle, kulturelle und religiöse Bedürfnisse bei Begräbnissen besser als bisher. Zukünftig können neben Kirchen und Kommunen auch Religionsgemeinschaften Friedhöfe betreiben. Das Gesetz ermöglicht ihnen schnellere Bestattungen als bisher. Die Frist der frühestmöglichen Erdbestattung wurde auf 24 Stunden herabgesetzt. Dies kommt allen Religionen entgegen, in denen schnell bestattet werden soll, darunter Muslime, die die drittgrößte Religionsgemeinschaft in NRW bilden, und Menschen jüdischen Glaubens. Bisher ist in vielen Familien noch die Überführung ins Ausland die Regel. Mit dem neuen Gesetz wollen wir auch erreichen, dass die Akzeptanz von Bestattungen vor Ort wächst.
Außerdem legt das neue Gesetz fest, dass künftig nur noch Grabsteine aufgestellt werden, die nicht aus ausbeuterischer Kinderarbeit stammen. Bisher kommen rund 80 Prozent der in Deutschland vertriebenen Grabsteine aus indischen Steinbrüchen, in denen viele Kinder unter miserablen Bedingungen arbeiten. Uns ist es wichtig, dass in NRW genutzte und eingesetzte Produkte nicht auf Kosten der Menschen gehen, die sie herstellen.“