Die Fraktionen der CDU, der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben in ihren jeweiligen Fraktionssitzungen in dieser Woche mit einem gemeinsamen Einsetzungsantrag die Weichen für die Wiedereinsetzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Kindesmissbrauch“ gestellt. Hierzu erklären die vier Fraktionen:
Auf rund 4.000 Seiten hatte der Parlamentarische Untersuchungsausschuss in seinem Zwischenbericht vom 16. März 2022 bereits viele Aspekte ausführlich dargestellt, Beweise gewürdigt und Schlussfolgerungen gezogen, um den Kinderschutz zu stärken. Daran werden wir anknüpfen. Der Umfang des Tatzeitraums, der Taten und der Akten machten es für das Gremium trotz großer Bemühungen unmöglich, seine Arbeit in der zurückliegenden Wahlperiode abzuschließen.
Mit der schnellen Wiedereinsetzung des Untersuchungsausschusses möchten wir deutlich machen, dass das Thema für unsere Fraktionen, das Parlament und für unser ganzes Bundesland höchste Priorität hat. Die frühe Einsetzung des Untersuchungsausschusses ermöglicht auch, dass die aufwändig pseudonymisierten Akten nicht zurückgeschickt und erneut angefordert werden müssen, sondern die Arbeit zügig fortgesetzt werden kann.
Neben wichtigen Fragestellungen, die im Untersuchungsausschuss noch nicht bearbeitet werden konnten, sind auch neue Aspekte in den neuen Einsetzungsantrag aufgenommen worden. So soll in der neuen Legislatur auch der Informationsfluss von Akteuren aus dem Gesundheits- und Sozialsystem beleuchtet werden. Wichtig ist uns darüber hinaus, dass der Ausschuss sich ein Bild macht, ob und wie den betroffenen Kindern nach der Aufdeckung der Taten Hilfsangebote gemacht wurden.
Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, die wichtige Aufklärungsarbeit fortzusetzen. Es ist gut, dass direkt zu Beginn der neuen Legislaturperiode die demokratischen Fraktionen ihre gemeinsame Arbeit zur Bekämpfung des Kindesmissbrauchs fortsetzen.“