Dr. Ruth Seidl: „Insbesondere die Lehrbeauftragten an den künstlerischen Hochschulen erfüllen eine besondere Arbeit, die nicht mit derjenigen der anderen Beschäftigten an den Hochschulen vergleichbar ist. Sie erbringen einen großen Anteil, teils über die Hälfte, der hochqualifizierten künstlerischen Lehre an den Musikhochschulen. Sie werden benötigt, damit die Hochschulen den jährlich unterschiedlichen Bedarf der Studierenden nach Unterrichtung in bestimmten Instrumenten erfüllen können. Da es sich bei einem Lehrauftrag um eine in der Regel jeweils einjährig befristete, selbstständige Tätigkeit im künstlerischen Bereich handelt, müssen die übrigen Aspekte der Arbeitsbeziehung angemessen ausgestaltet sein. Dem tragen wir hiermit Rechnung.“
Karl Schultheis: „Die Anpassung der Vergütung ist für die Koalitionsfraktionen unerlässlich. Die Lehrbeauftragten leisten eine wertvolle Arbeit. Deshalb ist es uns sehr wichtig, dass die Prinzipien der guten Arbeit auch für sie gelten. In den vergangenen Jahren haben wir die Entlohnung bereits angehoben und so den Weg zu einem angemessenen Verdienst eingeschlagen. Was für uns ein dringendes Anliegen ist, ist in anderen Bundesländern noch nicht selbstverständlich. Nordrhein-Westfalen setzt hier also ein Signal für die Bundesrepublik und geht im Bereich gute Arbeit maßgebend voran.“