Schneckenburger: Wohnungsaufsichtsgesetz schützt Mieter

„Durch das Wohnungsaufsichtsgesetz können Kommunen endlich wirksam gegen Vermieter vorgehen, die ihre Wohnungen vernachlässigen. Die Neuregelung des Gesetzes gibt den Städten ein Werkzeug in die Hand, mit dem sie solche Geschäftspraktiken verhindern können. Gleichzeitig werden korrekt handelnde Vermieter davor geschützt, dass sich jemand in ihrer Nachbarschaft zu ihren Lasten auf diese Art die Taschen füllt und ihre Marktsituation verschlechtert.
Immer wieder gibt es Eigentümer, die Menschen in einer schwierigen Situation ausnutzen, indem sie eigentlich nicht mehr bewohnbare Wohnungen zum Teil zu hohen Preisen vermieten. Das Wohnungsaufsichtsgesetz ist ein klares Signal an diese Vermieter: Wer in Zukunft Mindeststandards nicht erfüllt, darf seine Wohnräume auch nicht vermieten.“
Hintergrund:
Die wichtigsten Mindeststandards sind: Mindestens neun Quadratmeter Wohnfläche müssen für jeden Erwachsenen bereitgestellt werden, für Kinder bis sechs Jahre mindestens sechs Quadratmeter. Sanitäre Anlagen müssen nicht nur vorgehalten werden, sondern natürlich auch funktionieren. Auch ausreichend natürliche Belichtung und Belüftung und der Schutz gegen Witterungseinflüsse und Feuchtigkeit müssen von nun an sichergestellt werden. Mit diesem Gesetz ist ein zentraler Handlungsauftrag der Enquetekommission „wohnungswirtschaftlicher Wandel und neue Finanzinvestoren auf dem Wohnungsmarkt in NRW“ umgesetzt.