Schneckenburger: Öffentliche Vergabe fair gestalten

Tariftreue

„Insgesamt werden in NRW von der öffentlichen Hand jährlich 50 Milliarden Euro für Waren und Dienstleistungen ausgegeben. Das bereits im vergangenen Jahr beschlossene Tariftreue- und Vergabegesetz setzt genau an diesem Punkt an. Nun müssen in der Bewertung eines Angebotes auch Kriterien wie z.B. die Einhaltung nachhaltiger und sozialer Produktionsweisen berücksichtigt werden. Es geht jetzt darum, die konkreten Ausführungsbedingungen für dieses Gesetz durch eine entsprechende Rechtsverordnung handhabbar zu machen.
Die Anhörung zur Rechtsverordnung hat gezeigt, dass die Ziele des Gesetzes von vielen Expertinnen und Experten geteilt werden. Neben der Konkretisierung der Rechts- und Verfahrenssicherheit für Kommunen und Unternehmen stellt auch die Einführung des Lebenszyklusprinzips, bei dem die Gesamtkosten einer Anschaffung oder Investition während der gesamten Lebenszeit betrachtet werden, für viele Experten eine wichtige Neuerung dar. Zudem wurde von vielen Verbänden, u. a. den Industrie- und Handelskammern NRW, die Möglichkeit zur Präqualifizierung, also der einmaligen Abgabe von Nachweisen für einen Zeitraum von einem Jahr für öffentliche Ausschreibungen, als bedeutender Beitrag zum Bürokratieabbau gelobt. 
„Mit großem Interesse haben wir die Anregungen der Sachverständigen z. B. zur Frage der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen, die u.a. die Vermeidung von Kinderarbeit formuliert, zur Kenntnis genommen. Wir werden die Hinweise prüfen, um die Wirksamkeit und Anwendbarkeit noch weiter zu verbessern.“