Schäffer: Verfassungsminister Reul missachtet das Grundrecht der Versammlungsfreiheit

Pressemitteilung

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022
Zum von der Grünen Fraktion beantragten Bericht und den Äußerungen von Verfassungs- und Innenminister Reul zur Versammlungsfreiheit in NRW während der Covid-19-Pandemie erklärt Verena Schäffer, innenpolitische Sprecherin und Parlamentarische Geschäftsführerin der GRÜNEN Fraktion NRW:

„Der Verfassungs- und Innenminister Herbert Reul missachtet mit seinen Äußerungen das Grundrecht der Versammlungsfreiheit, das laut Bundesverfassungsgericht ‚zu den unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens‘ gehört. Minister Herbert Reul teilte schriftlich seinen Kabinettskollegen und den Bezirksregierungen mit, dass er kein Verständnis dafür habe, wenn Versammlungen und Demonstrationen stattfinden dürften. Damit ignoriert der Innenminister bewusst jüngste Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts, die die Bedeutung der Versammlungsfreiheit betonen und klarstellen, dass Demonstrationen auch während der Corona-Pandemie gewährleistet werden müssen.
Diese Sichtweise führt zu einer nicht hinnehmbaren Einschränkung der Versammlungsfreiheit während der Corona-Pandemie: Die Hälfte der in der Zeit vom 22. März bis zum 13. April 102 angemeldeten Demonstrationen wurden nicht genehmigt und nur 7 Demonstrationen fanden statt. 44 Anmeldungen wurden zurückgezogen. Klar ist: Auflagen zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes, wie etwa Masken oder Mindestabstände, sind auch für uns eine Selbstverständlichkeit.
Verfassungsminister Reul geht sogar noch darüber hinaus und stellt die Versammlungsfreiheit insgesamt in Frage, wenn er eine „Privilegierung der Grundrechtsausübung nach Artikel 8 des Grundgesetzes“ auf den Prüfstand stellen will. Dieses Rechtsstaatsverständnis von Herbert Reul ist inakzeptabel für einen Verfassungs- und Innenminister. Wir fordern Ministerpräsident Armin Laschet dazu auf, sich zu diesem verfassungswidrigen Ansatz seines Ministers zu verhalten und für die Landesregierung klarzustellen, dass das Land NRW die Ausübung der Versammlungsfreiheit schützt, wie es das Grundgesetz vorsieht.“