Schäffer: Neues Verfassungsschutzgesetz schafft Transparenz und Vertrauen

Plenarsitzung

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022

„Mit dem novellierten Gesetz schafft Nordrhein-Westfalen mehr Transparenz, Kontrolle und Effizienz bei der Arbeit des Verfassungsschutzes. Der Verfassungsschutz konzentriert den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel fortan auf gewaltorientierte Gruppen. Damit fokussiert sich der Verfassungsschutz zukünftig auf die vom Rechtsextremismus und Islamismus ausgehenden Gefahren für unsere Demokratie.
Erstmalig sind die Voraussetzungen und die Kriterien für den Einsatz von V-Leuten nun gesetzlich geregelt. V-Leute dürfen vom Verfassungsschutz nicht abhängig sein und werden abgeschaltet, wenn sie Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen haben oder begehen. Das nimmt die V-Leute jedoch zu keinem Zeitpunkt von der Strafverfolgung aus. Die gesetzliche Regelung schafft insgesamt mehr Verbindlichkeit für die Behörde, aber auch mehr Transparenz, da die Regelungen öffentlich einsehbar sind. Eine weitere Neuerung ist, dass der Landtag künftig zu Beginn jeder Wahlperiode die Anzahl der Mitglieder des parlamentarischen Kontrollgremiums bestimmt und aus seiner Mitte wählt. Dies ermöglicht es dem Landtag, aus allen im Landtag vertretenen Fraktionen Vertreterinnen und Vertreter in das Kontrollgremium zu senden.
Der Verfassungsschutz leidet durch das Versagen der Sicherheitsbehörden bei den NSU-Morden unter einem erheblichen Vertrauensverlust in der Bevölkerung. Die Gesetzesänderung ist ein wichtiger Beitrag, um durch einen Mentalitätswechsel hin zu mehr Öffentlichkeit und Transparenz sowie besseren Kontrollmöglichkeiten durch die Abgeordneten Vertrauen zurückzugewinnen.“