Schäffer: Landesregierung muss endlich umfassende Antworten zur Räumung des Hambacher Waldes liefern

Pressemitteilung

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022

Der Stadtrat von Kerpen hat in seiner gestrigen Sitzung laut einem Bericht des Kölner Stadtanzeigers einen für die Landespolitik bedeutenden Beschluss gefasst. Der eingelegte Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, nach der die Weisung der Landesregierung zur Räumung des Hambacher Waldes im Herbst 2018 rechtswidrig war, wird zurückgezogen. Damit ist das Urteil vom 8. September absehbar rechtskräftig. Dazu erklärt Verena Schäffer, Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Innenpolitik der GRÜNEN Landtagsfraktion NRW:

„Mit der gestrigen Entscheidung des Stadtrates Kerpen, den  Antrag auf Zulassung der Berufung der Stadt gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln zurückzuziehen, ist die Entscheidung vom 8. September absehbar rechtskräftig. Damit ist amtlich, dass die Weisung der Landesregierung zur Räumung des Hambacher Waldes rechtswidrig war. Ministerin Scharrenbach kann nicht weiter auf Zeit spielen, sondern muss umgehend dazu Stellung nehmen. Sie muss erklären, wie es dazu kommen konnte, dass die Landesregierung eine rechtswidrige Weisung erlassen hat. Es ist ein ungeheuerlicher Vorgang, dass eine Landesregierung geltende Gesetze wie hier das Bauordnungsrecht als Vorwand nutzt, um gänzlich andere Ziele zu verfolgen. Sie war durch die Stadt Kerpen gewarnt und hat sich trotzdem bewusst dafür entschieden, die Räumung durchzusetzen. Dieses Vorgehen ist das Gegenteil eines verantwortungsvollen Regierungshandelns. Die Landesbehörden sind an Recht und Gesetz gebunden, das gilt auch für die Ministerin Scharrenbach. Ich erwarte umgehend umfassende Antworten statt weiterer Ausflüchte.“