Schäffer/Körfges: Sachverständigenanhörung lobt zukünftige gesetzliche Regelungen im Polizeigesetz

Polizeigesetz

Portrait Verena Schäffer Linda Hammer 2022

„Die anwesenden Experten waren einhellig der Auffassung, dass mit den vorgeschlagenen Regelungen ein guter Kompromiss zwischen der Wahrung der allgemeinen Sicherheit und dem Schutz der Freiheit des Einzelnen erzielt wird. Im vorliegenden Gesetzentwurf sollen im Wesentlichen zwei Änderungen vorgenommen werden: Zum einen soll die Regelung zur Videobeobachtung öffentlicher Plätze durch die Polizei zur Verhütung von Straftaten verlängert werden. Derzeit wird diese Regelung in NRW nur in Düsseldorf und Mönchengladbach angewandt. Die Sachverständigen betonten, dass NRW weit entfernt ist von einer flächendeckenden Überwachung und die Regelung in einem verhältnismäßigen Rahmen genutzt wird.
Zum anderen soll ein bisher schon von der Polizei auf Grundlage der Generalklausel durchgeführter Abruf von Telekommunikations- und Telemediendaten zur Ortung von Personen nun explizit im Polizeigesetz geregelt werden. Fallkonstellationen sind dabei u.a. die Suche nach vermissten, hilflosen und suizidgefährdeten Personen sowie Amokandrohungen und Geiselnahmen. Durch die Gesetzesänderung werden der Polizei keine neuen Eingriffsbefugnisse gegeben, die bisherige Regelung wird aber klarer gefasst. Außerdem schaffen wir Eingriffshürden und Löschfristen, um die Grundrechte der Betroffenen zu schützen.“