Rüße: Schwarz-gelbes Landeswassergesetz ist ein Kniefall vor der Rohstofflobby

Portrait Norwich Rüße

Zur gestern beschlossenen Novellierung des Landeswassergesetzes erklärt Norwich Rüße, umweltpolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion NRW:

„Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und verdient besonderen Schutz. Mit dem neuen Landeswassergesetz setzt die Regierung Laschet den Wasserschutz in NRW aber fahrlässig aufs Spiel. Den großen Herausforderungen in diesem Bereich wird es in keinster Weise gerecht. Gerade angesichts der knapper werdenden Wasservorräte vor dem Hintergrund des Klimawandels hätte es eine Stärkung des Gewässerschutzes gebraucht. Doch statt vorausschauend zu handeln, schwächen CDU und FDP den Wasserschutz massiv und bedienen vor allem  industrielle Interessen, wie die der Kies-Lobby. Diese Gesetzesinitiative der Landesregierung reiht sich damit nahtlos ein in die schwarz-gelbe ‚Entfesselungspolitik‘, die ökonomische Interessen auf Kosten der Ökologie durchsetzt.

Eine der hoch umstrittenen Änderungen ist der Wegfall des generellen Abgrabungsverbotes von Rohstoffen wie Kies und Sand in Wasserschutzgebieten. In diesen sensiblen Bereichen Rohstoffe abzubauen gefährdet unser Trinkwasser, weil die schützende Deckschicht abgebaggert und dadurch der Wasserkörper freigelegt wird. Die angekündigte Wasserschutzgebietsverordnung wird den bisher bestehenden umfassenden Schutz nicht ersetzen. Bisher verweigert die Landesregierung  jegliche Transparenz, auf welcher methodisch-fachlichen Grundlage die Regelungen zur oberirdischen Bodenschatzgewinnung derzeit erarbeitet werden. Welches Schutzniveau künftig tatsächlich noch erreicht wird, ist unklar.

Bei der Stärkung der öffentlichen Trinkwasserversorgung hat es die Landesregierung trotz deutlicher Kritik seitens mehrerer Verbände verpasst, die Vorrangstellung gegenüber anderen Wassernutzungsinteressen praxistauglich zu regeln. Damit werden die verschiedenen Nutzungsansprüche an die Ressource Wasser zwar thematisiert, aber nicht gelöst.

Einen eklatanten Rückschritt stellt die Abschaffung der Gewässerrandstreifen dar. Die Landesregierung nimmt damit eine Verunreinigung der Gewässer durch Pestizide und Nitrate in Kauf. Dadurch schwächt sie nicht nur den Wasser-, sondern auch den Insektenschutz. Die Landesregierung hätte mit der Novellierung des Landeswassergesetzes die Chance gehabt, die Regelungen im Sinne des Insektenschutzes zukunftssicher fortzuentwickeln und sich auf Bundesebene für ausgebliebene Änderungen beim Insektenschutz stark zu machen. Diese Chance hat sie verpasst.“