Rüße/Meesters: Koalition nimmt Hinweise zur Jagdgesetznovelle auf

Portrait Norwich Rüße

Norwich Rüße: „Das Geld aus der Jagdabgabe kann künftig nur noch für die Fortbildung der Jäger eingesetzt werden. Im bisherigen Gesetzentwurf konnte der Passus auch so interpretiert werden, dass das Geld für die Ausbildung von künftigen Jägern verwendet werden kann. Nun gibt es eine klare Regelung. Außerdem stärken wir das sogenannte Prinzip der Gruppennützigkeit im Sinn der Jäger. Das heißt, sie werden unterstützt bei der Entwicklung von Konzepten und Strukturen zur Wildbret-Vermarktung. Mit diesen Änderungen haben wir die Bedenken der Expertinnen und Experten aufgegriffen, die eine rechtssichere Verwendung der Jagdabgabe gefordert haben.“
Norbert Meesters: „Der Änderungsantrag sieht auch die Verlängerung des geltenden Jagdgesetzes vor. Die Befristung des derzeitigen Jagdgesetzes wird vom 31.12.2014 auf den 30.06.2015 verschoben. Es bleibt nun die Zeit für eine weiterhin sachliche Diskussion der anstehenden großen Jagdgesetznovelle. Damit lösen wir unser Versprechen ein: Wir machen aus Betroffenen Beteiligte und nehmen Kritik und Anregungen auf.“<u5:p></u5:p>
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