„Es ist richtig, das gesamte Geflecht der Finanzbeziehungen auf den Prüfstand zu stellen, aber nicht zum jetzigen Zeitpunkt vor dem Verfassungsgericht. Was die Bayern und Hessen machen, ist erkennbar vom Wahlkampf getrieben und hilft der Sache nicht. Der Arbeitsprozess muss konzentriert und solide nach der Bundestagswahl beginnen. Dann kann die künftige Bundesregierung in einem intensiven Prozess eine anschlussfähige, faire Neuregelung ab 2019 herbeiführen.
In diese Diskussion müssen die Kommunen miteinbezogen werden. Sie sind bei den Sozialleistungen chronisch unterfinanziert. Zudem gibt es einzelne Regionen wie das Ruhrgebiet und das bergische Städtedreieck, die vor besonderen Herausforderungen durch den Strukturwandel stehen. Wir müssen das alles im Zusammenhang sehen und zu einer gerechten Lösung kommen, die den Bedarf im Blick hat. Eine Verfassungsklage wird diesem Prozess nicht gerecht, sondern behindert den Verhandlungsprozess.“