Paul: Null Toleranz für weibliche Genitalverstümmelung

Gemeinsame Erklärung

Portrait Josefine Paul

In einer gemeinsamen Erklärung fordern die Vorsitzende des Ausschusses, Daniela Jansen, sowie die Sprecherinnen der Fraktionen Josefine Paul (GRÜNE), Gerda Kieninger (SPD), Regina van Dinther (CDU), Susanne Schneider (FDP) und Birgit Rydlewski (PIRATEN) zum „Internationalen Nulltoleranztag gegen die Verstümmelung weiblicher Genitalien“ diese Beschneidungspraktiken abzuschaffen.
Im Folgenden der Wortlaut der Erklärung:
Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung, von der weltweit immer noch Millionen von Frauen und Mädchen betroffen sind.
Auch in Deutschland leben nach Schätzungen von TERRE DES FEMMES mindestens 19.000 betroffene Frauen und 4.000 bis 6.000 von Beschneidung bedrohte Mädchen – davon allein in Nordrhein-Westfalen über 5.600 potentiell betroffene Frauen.
Um dem Einhalt zu gebieten, wurde der 6. Februar auf eine Initiative der Nichtregierungsorganisation Inter-African Committee on Traditional Practices Affecting the Health of Women and Children (IAC) aus dem Jahre 2003 zum "Internationalen Nulltoleranztag gegen Verstümmelung weiblicher Genitalien" erklärt, um auf das Thema regelmäßig und weltweit aufmerksam zu machen und die Abschaffung der Praktiken einzufordern.
Dieses Ziel verfolgt auch der Runde Tisch NRW gegen Beschneidung von Mädchen, der am 6. Februar 2007 gegründet wurde. Er ist der erste Arbeitskreis in dieser Form auf Landesebene und Modell für andere Bundesländer.
In Deutschland wird die Verstümmelung der äußeren Genitalien durch Beschneidung zwar als schwerwiegende Grund- und Menschenrechtsverletzung strafrechtlich verfolgt. Aber das Ausmaß dieser Gewalt direkt "vor unserer Tür" wird immer noch weit unterschätzt. Aus der Migranten-Community ist bekannt, dass ein Großteil der gefährdeten Mädchen tatsächlich der Verstümmelung unterworfen wird. Einige der Mädchen werden illegal in Deutschland oder europäischen Nachbarländern der Prozedur unterzogen – meist werden sie dafür aber ungehindert in das Heimatland der Eltern gebracht. Wie konkrete Fälle zeigen, handelt es sich auch um Kinder, die in Deutschland geboren wurden.
Diese von Mutilation (Verstümmelung) betroffenen Frauen und die gefährdeten Mädchen sind auf den umfassenden Schutz des Staates und der Gesellschaft angewiesen. Daher fördert das Land NRW unter anderem die Beratungsstelle "Stop Mutilation" und finanzierte die Informationsbroschüren "Nicht mit mir" und "Genitale Beschneidung/Verstümmelung (FGM) bei Mädchen und Frauen – Eine Handreichung für das Gesundheitswesen" und stellt mit der Zufluchtsstätte für Mädchen auch einen Schutzraum unter anderem auch für die von Genitalbeschneidung bedrohten Mädchen.
Noch immer sind sowohl LehrerInnen, MitarbeiterInnen der Jugendhilfe, der Polizei und Justiz genauso überfordert wie Angehörige medizinischer Berufsgruppen, wenn sie plötzlich mit diesem Thema konfrontiert werden. Es braucht konsequentes Handeln vor Ort, um potenzielle Opfer von Beschneidung und bereits beschnittene Frauen zu schützen und zu unterstützen, denn es gibt für die gefährdeten Mädchen keine zweite Chance.
Jedes Jahr kommen zwei bis drei Millionen beschnittene Mädchen hinzu. Frauen, die ihr Leben lang gegen Schmerzen kämpfen: beim Wasser lassen, beim Sex, bei der Geburt eines Kindes sowie während der Menstruation.
Wir verurteilen aufs Schärfste jegliche Gewalt, die die Integrität des weiblichen Körpers verletzt und werden alle Möglichkeiten ausschöpfen, um auch zukünftig für das Thema der weiblichen Genitalverstümmelung zu sensibilisieren. Wir erwarten mit Spannung den Bericht und die Handlungsempfehlungen des Runden Tisches gegen Genitalverstümmelung im Frühjahr des Jahres und werden das Thema weiter begleiten.