Paul: Neues Kinderschutzgesetz ist wichtiger erster Schritt, dem weitere folgen müssen

Pressemitteilung

Portrait Josefine Paul

Zum heute durch den Landtag verabschiedeten Kinderschutzgesetz NRW erklärt Josefine Paul, Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Kinder, Jugend und Familie der GRÜNEN Landtagsfraktion NRW:

„Das Kinderschutzgesetz NRW bringt mehr und verbesserten Kinderschutz. Die schrecklichen Fälle von Lügde, Münster und Bergisch-Gladbach haben das Thema Kinderschutz und sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ins öffentliche Bewusstsein gerückt und zu einer breiten politischen Debatte geführt. Wichtige Impulse für das Gesetz haben der Parlamentarische Untersuchungsausschuss und die Kinderschutzkommission gebracht. Kinderschutz ist allerdings eine kontinuierliche Aufgabe und Verantwortung. Deshalb ist das Kinderschutzgesetz nur ein erster wichtiger Schritt, dem weitere folgen müssen.

Dazu gehört, dass in die Netzwerke zum Kinderschutz neben den Jugendämtern auch Vertreter*innen von Polizei, Justiz, Schule und Gesundheitswesen verpflichtend einbezogen werden müssen. Mit einem Gesetzentwurf für eine verpflichtende Fortbildung von Familienrichter*innen und Staatsanwält*innen haben wir in dieser Legislatur einen Vorschlag vorgelegt, um den Kinderschutz in der Justiz zu stärken, den die schwarz-gelbe Koalition leider abgelehnt hat.

Gemeinsam mit den anderen demokratischen Fraktionen haben wir klar verabredet, den Kinderschutz kontinuierlich weiterzuentwickeln und u.a. die Einrichtung eines oder einer Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte zu verfolgen. Denn klar ist: Kinder brauchen eine Stimme, die ihre Interessen stärker vertritt als das bisher der Fall war. Starker Kinderschutz und starke Kinderrechte gehören zusammen.

Das allein reicht aber nicht. Wir müssen die Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen weiter stärken und Kinderschutz und Beteiligungskonzepte in der Aus-, Fort- und Weiterbildung in allen Bereichen stärken, in denen mit jungen Menschen gearbeitet wird. So sorgen wir dafür, dass die Schutzkonzepte, wie sie nun durch das Kinderschutzgesetz vorgesehen sind, wirklich mit Leben gefüllt werden.“