Paul/Kopp-Herr: Mehr Frauen in die Parlamente – für eine paritätische Besetzung der Landeswahllisten

Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen von GRÜNEN und SPD

Portrait Josefine Paul

Heute fand im Ausschuss für Gleichstellung und Frauen sowie dem Hauptausschuss eine Sachverständigen-Anhörungen zum gemeinsamen Entwurf von SPD und Grünen für ein „Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes in Nordrhein-Westfalen – Einführung einer paritätischen Aufstellung der Wahllisten mit Frauen und Männern“ statt. Dieser Vorschlag sieht vor, dass die Landeswahllisten der Parteien in Zukunft abwechselnd mit Frauen und Männern besetzt werden müssen. Dazu erklären Regina Kopp-Herr, Vorsitzende des Ausschusses für Gleichstellung und Frauen sowie stv. Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW und Josefine Paul, Vorsitzende und frauenpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion NRW:

Josefine Paul: „Gleichberechtigung ist kein Selbstläufer und kommt auch nicht von allein. Die Anhörung hat deutlich gemacht, dass es nicht nur eine politische Notwendigkeit für eine Paritätsregelung im Wahlgesetz gibt, sondern dass sie auch verfassungsrechtlich möglich ist. Die Unterrepräsentanz von Frauen in Parlamenten ist ein Ausdruck anhaltender struktureller Benachteiligung. Wir nehmen den Verfassungsauftrag zur tatsächlichen Gleichstellung sehr ernst und sehen unseren Gesetzentwurf als ein Mittel zu ihrer Durchsetzung an.“

Regina Kopp-Herr: „Mehr als die Hälfte der Bevölkerung sind Frauen, im Landtag stellen sie aber nicht einmal ein Drittel der Abgeordneten. Das muss sich ändern! Dieses Defizit der Demokratie werden wir nicht akzeptieren. Aus unserer Sicht ist es schon lange an der Zeit, dass Art. 3 des Grundgesetzes, der die Umsetzung der Gleichberechtigung von Mann und Frau vorschreibt, auch bei der Wahl des Landtages stärker gewichtet werden muss. Wir fühlen uns in unserer Haltung von vielen Sachverständigen in der Anhörung und in der Zivilgesellschaft bestätigt und bestärkt. Wir halten weiterhin daran fest, dass Art. 3 Abs. 2 nicht nur einen Spielraum für die Umsetzung von Chancengleichheit darstellt, sondern eine Verpflichtung.“