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Mostofizadeh/Körfges/ Nettelstroth: „NRW leistet wieder Pionierarbeit: Kommunale Sperrklausel wird in der Verfassung verankert“

Der nordrhein-westfälische Landtag hat das Kommunalvertretungsstärkungsgesetz mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit verabschiedet. Damit wird die 1999 abgeschaffte Sperrklausel bei Kommunalwahlen wieder eingeführt und in der NRW-Verfassung verankert. Das heißt: Nur wer mindestens 2,5 Prozent der abgegebenen Stimmen erhält, darf in den Rat einziehen. Zur 3. Lesung des gemeinsamen Gesetzentwurfs der Fraktionen von SPD, GRÜNEN und CDU erklären: