Oliver Keymis/Andreas Bialas: „Kulturförderung wird Gesetz“

Rot/Grün

Oliver Keymis: „Das Kulturfördergesetz soll mehr Planungssicherheit und bessere Mitwirkungsmöglichkeiten gewährleisten. Drei Schwerpunkte sind uns dabei wichtig: die Förderung der Produktion und Präsentation künstlerischen Schaffens, die kulturelle Bildung und der Erhalt des kulturellen Erbes. Die Förderung der Kunst steht im Mittelpunkt der Landeskulturförderung, möglichst über alle Kunstsparten hinweg in möglichst allen Teilen unseres Landes. Dabei spielt die kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen seit Jahren eine besondere Rolle und soll dies auch im neuen Gesetz tun. Kulturpolitisch ist hervorzuheben: Das Gesetz enthält keine Festlegung von Kunst oder Kultur. Beides soll sich in NRW weiterhin in Freiheit entwickeln.“
Andreas Bialas: „Mit dem Gesetz leistet Nordrhein-Westfalen einen wichtigen Beitrag. Ab sofort ist die Kulturförderung gesetzlich geschützt. So soll eine zukunftsfähige und konzeptgesteuerte Entwicklung der Kulturlandschaft ermöglicht werden. Hauptinstrumente sind dafür ein fünfjährlicher Förderplan für Kunst und Kultur sowie ein begleitender, jährlich erscheinender Landeskulturbericht. Wir wollen eine reibungslose Abwicklung der Förderungen bewirken durch eine vereinfachte und möglichst unbürokratische Verwaltungspraxis. Auch notleidende Gemeinden, die sich in der Haushaltssicherung befinden, können künftig mit dem Land verbindliche Vereinbarungen zur Unterstützung kommunaler Kultureinrichtungen schließen. Transparenz und Verlässlichkeit sind damit das Markenzeichen unseres Vorhabens.“