Mostofizadeh: Umfang der Grundsteuer muss erhalten bleiben

Pressemitteilung

Mehrdad Mostofizadeh
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur derzeitigen Ermittlungspraxis bei der Grundsteuer erklärt Mehrdad Mostofizadeh, kommunalpolitischer Sprecher der GRÜNEN Fraktion im Landtag NRW:

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist mit Blick auf die unterschiedlichen Wertentwicklungen der Grundstücke und Immobilien seit der letzten Bewertung vor über 50 Jahren folgerichtig.
Trotz der jetzt festgestellten Verfassungswidrigkeit bei der Bemessungsgrundlage muss der Umfang der Grundsteuer auch zukünftig erhalten bleiben. Mit Einnahmen von über 13 Milliarden Euro allein im vergangenen Jahr wurde und wird vor Ort die Finanzierung wichtiger Aufgaben wie Kinderbetreuung, Sport und Kultur gesichert. Damit stellt die Grundsteuer B eine der wichtigsten Einnahmequellen für unsere Kommunen dar. Bundesfinanzminister Olaf Scholz, der als Hamburger Bürgermeister im Bundesrat noch gegen eine Neuregelung votiert hat, muss nun im Interesse aller Städte und Gemeinden kurzfristig die Auflagen des Gerichts aufgreifen. Die gesetzten Zeiträume sind ambitioniert, aber einhaltbar – wenn der Prozess sofort angegangen wird. Dabei sollten aus unserer Sicht politisch unerwünschte Fehlanreize, die zum Beispiel unbebaute Grundstücke besser stellen als bebaute und somit Anreize für Bodenspekulation bieten, zwingend beseitigt werden.
Auch Landesfinanzminister Lienenkämper steht in der Pflicht, für eine Erfüllung der Auflagen des Gerichts zu sorgen. Wer nicht handelt, missbraucht seine Macht, um die Grundsteuer faktisch abzuschaffen. Dann könnten den Kommunen in NRW Einnahmeverluste von rund 3,5 Milliarden Euro entstehen.“ <u5:p></u5:p>
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