Mostofizadeh: Landesregierung muss klare Regelungen zum Umgang mit Verstößen gegen die Impfpriorisierung erlassen

Pressemitteilung

Mehrdad Mostofizadeh

Zur aktuellen Berichterstattung über mögliche Verstöße gegen die Impfpriorisierung durch einen Landtagsabgeordneten erklärt Mehrdad Mostofizadeh, Parlamentarischer Geschäftsführer und gesundheitspolitischer Sprecher der GRÜNEN Landtagsfraktion NRW:

„Die Impfungen gegen das Corona-Virus sind ein Lichtblick in der Pandemiebekämpfung. So lange noch nicht genügend Impfstoff zur Verfügung steht, um allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot zu machen, sind eindeutige Vorgaben für Impfberechtigungen dringend notwendig. Wenn Personen an so einer Impfberechtigung vorbei geimpft werden, wird Vertrauen in staatliches Handeln ausgehöhlt.

Die Medienberichte zum FDP-Kollegen Bombis werfen einige Fragen auf. Wir fordern daher Gesundheitsminister Laumann auf, diesen Sachverhalt vorbehaltlos und umfassend aufzuklären. Noch am Mittwoch wurde im Gesundheitsausschuss von der Landesregierung beteuert, dass sie zwar diverse Nachfragen an kommunale Behörden zu Unklarheiten bei der Vergabe der Impfstoffe gestellt habe, aber bisher alle Nachfragen zufriedenstellend für die Landesregierung beantwortet werden konnten. Die nunmehr neuen Hinweise im Fall ‚Bombis‘, dass auch Personen aus seinem engen persönlichen Umfeld geimpft worden sein sollen, sind irritierend und werfen neue Fragen auf. Wir erwarten Antworten vom Gesundheitsminister darauf, wer zu diesem Personenkreis gehörte und vor allem wie sie offenbar vorbei an der Priorisierungsreihenfolge eine Impfung erhalten konnten. Zudem gehen wir davon aus, dass die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt auf strafrechtliche Relevanz prüfen wird.

Dieser Fall macht deutlich, dass alle Anstrengungen zu unternehmen sind, um ein Erschleichen von Impfstoff zu verhindern. In unserem aktuellen Plenarantrag fordern wir klarstellende Richtlinien, welches Personal in den sozialen Einrichtungen impfberechtigt ist und wie dieses überprüft werden kann. Ferner muss es für die Fälle überschüssiger Impfdosen verlässliche Reservelisten für erreichbare Personen geben, die dann gemäß der gültigen Impfverordnung geimpft werden können. Die Landesregierung muss alles dafür tun, dass derartige Verstöße gegen die Impfpriorisierung unterbleiben und wenn es zu solchen kommt, dass diese aufgeklärt und mit einem hohen Bußgeld belegt werden.“

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