Mostofizadeh: FDP schadet dem Land mit falschen Darstellungen zur WestLB-Abwicklung

Abwicklung der WestLB

Mehrdad Mostofizadeh

„Von so viel heißer Luft müsste Herrn Witzel schwindelig werden. Die FDP täuscht die Öffentlichkeit erneut mit angeblich möglichen WestLB-Einsparungen. Wider besseres Wissen behauptet sie, die Landesregierung unterlasse Schadenersatzklagen zu Lasten der Steuerzahler. Das ist falsch, die Landesregierung hat bereits am 31. August 2012 erklärt, dass sie alle Möglichkeiten bei der Abwicklung ausschöpft (Drucksache 16/780).
Mit den wiederholten Vorwürfen bringt die FDP die Abwicklung der WestLB in Misskredit und fügt damit dem Land und seine Steuerzahlern Schaden zu. Obszön ist obendrein, wie sich Herr Witzel auf vermeintliche ,neutrale Experten‘ bezieht. Die FDP-Berater sind Leute, die für die Pleite der Sachsen LB mitverantwortlich waren und gleichzeitig von ihrer Abwicklung profitieren. Bernd Thode war der im Sächsischen Finanzministerium für die Bank zuständige Referatsleiter. Herr Thode hat sich wiederholt der Zeugenvernehmung im Sächsischen Untersuchungsausschuss u.a. mit Hinweis auf seine gesundheitliche Situation entzogen. Bei Sven Petersen handelt es sich um den früheren Chef der Sachsen LB in Dublin.
In NRW muss es unser parteiübergreifender Wille sein, dem CDU, SPD und Bündnis 90/Die zugestimmt haben, der Portigon AG für den erfolgreichen Aufbau der neuen Geschäftstätigkeit breite Unterstützung zuzusagen – zum Wohl der Mitarbeiter der Bank, des Landes NRW und der Steuerzahler.“

Fakten:

Die Landesregierung hat die Vorwürfe am 31. August 2012 detailliert entkräftet:
1. Weder die Landesregierung noch die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) haben eine eigene Klagebefugnis. Die hat sie auch nicht, wenn die EAA eine zentrale Stelle für in Deutschland Geschädigte gründen würde.
2. Die EAA wirkt intensiv im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hin, dass alle Rechtsmittel ausgeschöpft werden.
3. Die Ausführungen über laufende Verfahren unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, sofern sie nicht von Gerichten veröffentlicht werden. Bisher sind drei Verfahren bekannt geworden.
Die Behauptungen der FDP sind daher irreführend.