Monika Düker/Hans-Willi Körfges: „Neue Regelung schützt Flüchtlinge besser vor Abschiebung“

Hans-Willi Körfges: „Mit einer sogenannten Vorgriffsregelung wollen wir verhindern, dass es zu Härtefällen kommt, solange die neue Bundesregierung die Bleiberechtsregelung nicht erlassen hat. Das heißt: Wir sorgen in NRW schon jetzt dafür, dass diejenigen, die durch das neue Bundesrecht künftig geschützt sind, bleiben können und nicht abgeschoben werden. Es macht keinen Sinn, langjährig geduldete Ausländer noch vor Inkrafttreten einer neuen gesetzlichen Bleiberechtsregelung in ihre Herkunftsländer abzuschieben, obwohl sie die maßgeblichen Erteilungskriterien für ein solches Bleiberecht bereits heute erfüllen. Wir fordern außerdem die neue Bundesregierung auf, so schnell wie möglich die vereinbarte stichtags- und altersunabhängige Bleiberechtsregelung in das Aufenthaltsgesetz aufzunehmen, um allen Betroffenen langfristig eine Perspektive zu bieten.“
Monika Düker: „Die neue Regelung hilft vielen Menschen aus dem Kosovo auch langfristig und nicht nur im Winter. Schon jetzt sind in Nordrhein-Westfalen bei Abschiebungen besondere Begründungen notwendig. Dafür hatte die rot-grüne Landesregierung im vergangenen Jahr mit dem sogenannten Sensibilisierungserlass gesorgt. Er besagt, dass selbstverständlich sichergestellt sein muss, dass Rückführungen besonders schutzwürdiger Menschen aus dem Kosovo, die den Minderheiten der Roma, Ashkali und Ägypter angehören, nur unter Einhaltung der vorgegebenen Prüfkriterien durchgeführt werden. Dieser Erlass gilt selbstverständlich auch im Winter 2013/14.“