Die Fraktionen von CDU, GRÜNEN und FDP bringen am heutigen Donnerstag einen Antrag in den Landtag ein und beauftragen die Landesregierung, sich für eine rasche Entschädigung der Opfer im Missbrauchsfall von Lügde einzusetzen. Dazu sollen Verfahren und Rahmenbedingungen der Opferentschädigung überprüft und verbessert werden, die Stiftung Opferschutz des Landes soll etwaige Lücken schließen. Dazu erklären für die Fraktionen Christina Schulze Föcking (CDU), Eileen Woestmann (GRÜNE) und Yvonne Gebauer (FDP):
„Das unermessliche Leid der jungen Missbrauchsopfer von Lügde können wir auch mit allem Geld der Welt nicht ungeschehen machen. Aber wir können den betroffenen Familien mit finanzieller Unterstützung Halt geben und sicherstellen, dass die Kinder umfassende Hilfe erhalten. Leider dauern die Verfahren zur gesetzlichen Opferentschädigung oft sehr lang und beinhalten hohe rechtliche Hürden. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass die Landschaftsverbände die vorliegenden Anträge und Verfahren bis zum 31. März 2023 abschließend geprüft und bearbeitet haben. Bei Fällen, in denen das Opferentschädigungsgesetz nicht greift, kann die Stiftung Opferschutz NRW helfen. Diese wurde vom Landtag NRW beschlossen, als im Bedarfsfall mögliche Ergänzung zum Opferentschädigungsgesetz.
Bis 2027 stehen der Stiftung 16 Millionen Euro zur Verfügung, sie konstituiert sich in dieser Woche. Was wir jetzt nicht brauchen, ist das Auflegen einer Parallelstruktur und ein weiterer Zeitverzug, wie die SPD es mit einem weiteren Sonderfonds vorschlägt. Die Opfer des Missbrauchsfalls Lügde müssen jetzt so zeitnah wie möglich eine Entschädigung erhalten. Wir schulden den Kindern und Jugendlichen wirksame Hilfe, da wo Hilfe gebraucht wird. Klar ist: Sexualisierte Gewalt gegen Kinder ist kein Einzelphänomen, sondern findet in jeder Stadt in NRW statt. Deshalb werden wir die Maßnahmen zum Schutz für Kinder vor sexualisierter Gewalt ausweiten und verbessern.“