Markert: Verbraucherzentrale NRW erringt mehr Rechte für Gaskunden

„Alle Gaspreis-Tariferhöhungen müssen künftig so transparent von den Unternehmen kommuniziert werden, dass sie für die Verbraucherinnen und Verbraucher nachvollziehbar sind und diese die Chance haben, ihren Vertrag rechtzeitig zu kündigen. Mit dieser Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hat die Verbraucherzentrale NRW einen großen Erfolg für die Kundinnen und Kunden erzielt. Sie können damit dem Wirtschaftsunternehmen auf Augenhöhe begegnen. Das Gericht stärkt mit sofortiger Wirkung und zudem rückwirkend alle Kundinnen und Kunden, die durch Sonderverträge bei ihrem Gasanbieter mangels Transparenz benachteiligt waren. Sie können nun drei Jahre rückwirkend Rückforderungen stellen, wenn die Preiserhöhung auf unwirksamen Klauseln beruhte. Damit hat das Gericht sowohl RWE in die Schranken gewiesen als auch die Bundesregierung, die eine verbraucherfreundliche Lösung erst für künftige Verträge angestrebt hatte.
Der Bundesgerichtshof muss das europäische Urteil nun im laufenden Verfahren gegen RWE berücksichtigen. Wir gehen auch davon aus, dass das Urteil über den konkreten Fall hinaus auf andere Bereiche wie beispielsweise Stromverträge Auswirkungen hat.“