Der Landtag Nordrhein-Westfalen wird im März-Plenum über Änderungen des Abgeordnetengesetzes beraten. CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben am (heutigen) Dienstag in ihren Fraktionen einen entsprechenden Gesetzesentwurf beschlossen. Ziel ist eine transparente Berechnung der Entwicklung der Abgeordnetenbezüge, eine Inflationsanpassung der Altersversorgung sowie die Einführung einer Funktionszulage für Ausschussvorsitzende. Darüber hinaus werden redaktionelle Anpassungen vorgenommen, bzw. Zahlen aktualisiert. Dazu die Parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen, Matthias Kerkhoff (CDU), Ina Blumenthal (SPD), Mehrdad Mostofizadeh (Grüne) und Marcel Hafke (FDP):
„Bisher erfolgte die Anpassung der Abgeordnetenbezüge nach einer komplizierten Berechnungsformel, wie sie in § 15 des Abgeordnetengesetzes formuliert ist. Dies führte immer wieder zu Diskussionen über die Nachvollziehbarkeit der Anpassungen. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Berechnung zu vereinfachen und künftig direkt an den Nominallohnindex für Nordrhein-Westfalen zu koppeln. Damit wird sichergestellt, dass sich die Bezüge der Abgeordneten fair und transparent an der allgemeinen Lohnentwicklung orientieren. Mit der Kopplung an den Nominallohnindex orientiert sich Nordrhein-Westfalen an der Regelung, die seit Jahren erfolgreich im Deutschen Bundestag angewendet wird.
Ein weiteres zentrales Element der Gesetzesänderung ist die Einführung einer Funktionszulage für die Vorsitzenden von Ausschüssen und Unterausschüssen ab der nächsten Legislatur. „Ausschüsse sind die zentralen Arbeitsgremien des Landtags. Sie bereiten Gesetze vor, führen Anhörungen durch und ermöglichen eine vertiefte Beratung wichtiger politischer Fragen. Die Vorsitzenden dieser Gremien tragen dabei eine besondere Verantwortung, da sie Sitzungen leiten, parlamentarische Debatten strukturieren und oft erste Ansprechpersonen für Experten, Verbände und Interessengruppen sind. Der Gesetzentwurf sieht eine Funktionszulage für Ausschussvorsitzende vor, analog zur Praxis im Deutschen Bundestag. Ausschussvorsitzende sollen 2,5 % der Abgeordnetenentschädigung als Zulage erhalten, Vorsitzende von Unterausschüssen 1,25 %. Dies sind auf Basis der heutigen Zahlen ca. 350 Euro bzw. 175 Euro.
Zudem ist mit der Einführung eines Versorgungszuschlags eine Veränderung der Altersversorgung vorgesehen. Da die Rente aus dem Versorgungswerk keine Anpassung an die Inflation vorsieht und nur geringfügig durch die so genannte Überschussbeteiligung steigt, verliert der ausgezahlte Betrag real an Wert. Um diesem Wertverlust entgegenzuwirken, sieht der Gesetzentwurf einen Versorgungszuschlag vor. Dieser soll sicherstellen, dass sich die Altersbezüge der ehemaligen Abgeordneten in der Größenordnung entwickeln wie die Bezüge der Abgeordneten.