Klocke: NRW-Mieterschutz nicht verwässern

Pressemitteilung

Zum Rahmengutachten Mieterschutz äußert sich Arndt Klocke, Fraktionsvorsitzender und wohnungspolitischer Sprecher der Grünen Landtagsfraktion wie folgt: „Die Wohnungsnot und der fehlende bezahlbare Wohnraum in unseren Städten ist eines der drängendsten Probleme unseres Landes. Die amtierende schwarz/gelbe Regierung hat 2017 in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, sämtliche Mieterschutzbestimmungen in NRW auslaufen zu lassen. Später entschied man sich für eine Evaluation der verschiedenen Verordnungen. Im April hat Ministerin Scharrenbach nun das dafür in Auftrag gegebene Gutachten vorgestellt. Zu diesem Gutachten gibt es viele Kritikpunkte, die benannt werden müssen: So fußt es auf einer veralteten Datenbasis und kommunale Daten wurden nicht berücksichtigt. Nicht zugrunde gelegt wurden ebenfalls die Verordnungen zum Mieterschutz auf Bundesebene. Die Indikatoren zur Feststellung, wo sich angespannte Wohnungsmärkte befinden, sind willkürlich und widersprüchlich zu anderen Erhebungen. Zudem sind 18 Städte als Grundlage viel zu wenige, so fehlen beispielsweise Städte aus dem Ruhrgebiet. Eine Kündigungssperrfrist von fünf Jahren ist eindeutig zu kurz, zumal auch der Schutz vor Eigenbedarfskündigungen aufgeweicht wird. Wir fordern außerdem, dass die Umwandlungsverordnung erhalten bleiben muss, um der Umwandlung in Eigentumswohnungen zu begegnen. Das Erstellung von Milieuschutzsatzungen, die gerade erst von vielen Städten erarbeitet werden, ist ohne eine Umwandlungsverordnung sinnlos. Wir Grüne streiten im Landtag weiterhin für einen konsequenten und umfassenden Mieterschutz und haben uns heute im Ausschuss für Kommunales und Bau für eine Anhörung des Landtags zu dem Gutachten ausgesprochen.“