Klocke: Landesregierung bleibt Antworten zur Räumung im Hambacher Wald schuldig

Pressemitteilung

Zur aktuellen Viertelstunde im heutigen Bauausschuss und dem Urteil zur Räumung des Hambacher Waldes erklärt Arndt Klocke, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Baupolitik:

„NRW-Bauministerin Scharrenbach konnte unsere Fragen zu dem rechtswidrigen Einsatz nicht beantworten. Sie zieht sich darauf zurück, das Urteil noch nicht ausführlich geprüft zu haben. Es ist weiter offen, welche Konsequenzen die Ministerin aus dem Urteil zieht und ob sie erneut zu einem solchen baurechtlichen Vorgehen mit Verweis auf den Brandschutz greifen würde. Wir werden in den Ausschüssen und im Landtagsplenum weiter nachfassen.

Die Urteilbegründung der Richter des Verwaltungsgerichts Köln ist hingegen eindeutig: Der Brandschutz ist rechtswidrig als Vehikel für Maßnahmen der Polizei genutzt worden, um die Räumung des Hambacher Waldes durchzusetzen. Der Verweis der Landesregierung auf vergangene Gerichtsbeschlüsse ist falsch und lenkt ab, weil sie im Eilrechtsverfahren ergangen sind, in denen keine tiefe inhaltliche Prüfung möglich ist, was die Landesregierung sehr genau weiß. Deswegen befassten sie sich auch nicht mit der Weisung des Bauministeriums zur Räumung, wie jetzt das Verwaltungsgericht im Verfahren der Hauptsache.

Umso wichtiger ist es, dass die Regierung Laschet ihr damaliges Vorgehen kritisch hinterfragt und sicherstellt, dass weitere Konflikte im Rheinischen Revier, wie der in Lützerath, befriedet werden und nicht erneut sinnlos Fakten geschaffen werden.“