Die Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder (Kinderschutzkommission) hat im vergangenen Jahr ein Gutachten zum Thema „Kinderschutz im kommerziellen Raum“ in Auftrag gegeben, um Erkenntnisse zum Kinderschutz bei kommerziellen Angeboten wie Sportschulen, Nachhilfeunterricht oder Ferienfreizeiten zu gewinnen. Das Gutachten wurde in der vergangenen Sitzung vorgestellt. Dazu erklären die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen in der Kinderschutzkommission Charlotte Quik (CDU), Dr. Dennis Maelzer (SPD), Norika Creuzmann (Grüne) und Yvonne Gebauer (FDP):
Charlotte Quik: „Der Schutz von Kindern hat für uns hohe Priorität – überall dort, wo Kinder leben, lernen und ihre Freizeit verbringen. Ausdrücklich zu begrüßen ist, dass wir als Kinderschutzkommission das Gutachten zu kommerziellen Angeboten auf den Weg gebracht haben, denn es beleuchtet einen bislang wenig regulierten Bereich. Das Gutachten führt Bereiche auf, in denen der Kinderschutz im kommerziellen Umfeld – etwa bei Nachhilfe, Musikunterricht, Ferienfreizeiten oder Sportangeboten – weiter gestärkt werden sollte, insbesondere bei Schutzstandards, Aufsicht, Qualifikation und Zuständigkeiten. Zugleich verfügt Nordrhein-Westfalen bereits über ein bundesweit anerkanntes Kinderschutzsystem mit starken Strukturen wie dem Landeskinderschutzgesetz, mit dem Nordrhein-Westfalen bundesweit Maßstäbe setzt. Für uns ist klar: Wir wollen auf den Erkenntnissen aufbauen und gezielt dort handeln, wo es notwendig ist – zum Wohle aller Kinder in Nordrhein-Westfalen. Unser herzlicher Dank gilt den Gutachterinnen und Gutachtern für ihre engagierte und richtungsweisende Arbeit.“
Dr. Dennis Maelzer: „Bisher hat sich die Kinderschutzkommission in NRW besonders mit der Verbesserung des Kinderschutzes in Schule, Jugendhilfe, dem Sportverein oder anderen staatlichen Stellen befasst. Gewerbliche Angebote wie privatwirtschaftlich organisierte Ferienfreizeiten, Babysitter-Dienste oder kommerzielle Schwimmschulen verfügen nicht über vergleichbare gesetzliche Standards. Dies birgt große Gefahren, denn Eltern sind oft auf diese kommerziellen Angebote angewiesen. Die Unterscheidung in den Voraussetzungen im Kinderschutz sind wenig präsent und ebenso wenig plausibel. Ich bin froh, dass das Gutachten im Auftrag der Kinderschutzkommission hier Defizite benannt und Handlungsoptionen aufgezeigt hat. Das bietet die Möglichkeit, in NRW das Landeskinderschutzgesetz zu erweitern. Nur so können kommerzielle Anbieter verpflichtet werden, Schutzkonzepte vorzuhalten und gesetzliche Regelungen einzuhalten, die in anderen Bereichen bereits gelten. NRW kann eine Vorreiterrolle für eine bundesweite Gesetzgebung einnehmen.“
Norika Creuzmann: „Nordrhein-Westfalen ist im Vergleich zu anderen Bundesländern Vorreiter beim Thema Kinderschutz. Dennoch deckt die Kinderschutzkommission weitere Lücken im Kinderschutzsystem auf. Das Gutachten des Wissenschaftlerteams hat bestätigt, dass das Themenfeld Kinderschutz bei kommerziellen Anbietern noch kaum berücksichtigt wurde. Das Gutachten zeigt Fragestellungen sowie Handlungsmöglichkeiten auf, mit denen wir uns als Landespolitik befassen werden. Während jede Einrichtung der Jugendhilfe, wie zum Beispiel die Ferienfreizeit eines Jugendverbandes, verpflichtet wird, Schutzkonzepte zu entwickeln, sind kommerzielle Angebote davon unberührt. Das müssen wir ändern. Auch kommerzielle Anbieter müssen sich im Themenbereich des Kinderschutzes professionalisieren. Es geht schließlich um das Wohl unserer Kinder.“
Yvonne Gebauer: „Kinderschutz ist nicht auf die eigenen vier Wände begrenzt, sondern erstreckt sich auf das komplette soziale Umfeld der Kinder. Deshalb ist es gut und richtig, dass die Kinderschutzkommission den Umsetzungsstand im halböffentlichen Raum durch ein Gutachten evaluieren lässt. Die aufgedeckten Lücken müssen wir als Auftrag zur gezielten Nachbesserung verstehen. Nur wenn Kinder die Orte, an denen sie sich neben ihrem Zuhause und der Schule regelmäßig aufhalten, als sicher erfahren können, werden wir unserer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht. Dazu gehört auch, dass die Politik stets in engem Austausch mit den entsprechenden Verbänden und Einrichtungen steht.“
