Keymis/Bialas: Kultur ist Gesetz

"Mit den innovativen Instrumenten des fünfjährlichen Förderplans für Kunst und Kultur, des Landeskulturberichts und der Vereinfachung der Förderpraxis sowie der Benennung von Zielen und Aufgaben dient das Gesetz gleichermaßen beiden: den Kulturschaffenden durch mehr Planungssicherheit sowie den Kulturpolitikerinnen und Kulturpolitikern durch Fundamente für ihr Handeln. Das Instrument der Fördervereinbarungen ist ein wichtiger Beitrag des Landes zum mittel- und langfristigen Erhalt von Kultureinrichtungen in Städten und Gemeinde, besonders in Haushaltssicherungskommunen.
Start war eine parlamentarische Initiative, die ursprünglich von dem damaligen Kulturausschussvorsitzenden und jetzigen Präsidenten der Kunststiftung NRW, Fritz Behrens, vorangetrieben wurde und nun zum rot-grünen Beschluss führte. Diesen Prozess haben Kulturministerin Ute Schäfer, der frühere Impulsgeber Klaus Schäfer und der Abteilungsleiter „Kultur“ Peter Landmann ebenfalls maßgeblich mitgestaltet. Sie haben sich mit Beharrlichkeit und Überzeugungskraft der Gesetzesinitiative im Ministerium angenommen.
Von Beginn an erfolgte das Gesetzgebungsverfahren unter reger und konstruktiver Begleitung durch die Verbände. Anregungen, beispielsweise zuletzt aus der parlamentarischen Anhörung, haben in der verabschiedeten Schlussfassung Berücksichtigung gefunden. Das Kulturfördergesetz ist ein Gesetz des stetigen Dialogs. Nun starten wir in die neue Phase, die gemeinsame Umsetzung."