Jablonski/Wermer: Künstler sollen von ihrer Arbeit leben können

Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen von CDU und Grünen im Landtag

Portrait Frank Jablonski MdL

Nordrhein-Westfalen beginnt am 1. August damit, Landesförderungen für Kultureinrichtungen verbindlich an Honoraruntergrenzen für Künstler zu knüpfen. NRW startet zunächst bei zwei reinen Landesprogrammen. Ab Januar 2026 werden die Honoraruntergrenzen auch für Veranstaltungen aller anderen Sparten wie Literatur, Musik, Darstellende und Bildende Kunst verbindlich eingeführt, sobald das Land mit einem Cent an der Förderung beteiligt ist. Dazu erklären Frank Jablonski, Sprecher für Kulturpolitik der Grünen Landtagsfraktion und Heike Wermer, kulturpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion:

Frank Jablonski : „Die Einführung von Honoraruntergrenzen in zwei zentralen Bereichen der kulturellen Bildung ist ein dringend notwendiger und wichtiger Schritt, um die Arbeitsbedingungen von Künstlerinnen und Künstlern nachhaltig und substanziell zu verbessern. Wir sind das erste Bundesland, das Honoraruntergrenzen konkret umsetzt.Noch immer sind viele Künstlerinnen und Künstler auf einen ‚Brotjob‘, oftmals eine kunstferne Tätigkeit, angewiesen, weil sie von ihrem Beruf allein nicht leben können. Um Künstlerinnen und Künstler vor Altersarmut zu schützen und die Haupttätigkeit in der Kunst und Kultur zu stärken, braucht es eine Absicherung in den Honoraren. Damit realisieren wir trotz schwieriger Haushaltslage ein zentrales Vorhaben im Koalitionsvertrag und setzen eine wichtige Weichenstellung für die Kunst- und Kulturszene in NRW.“

Heike Wermer: „Die Einführung von Honoraruntergrenzen für Künstlerinnen und Künstler ist ein wichtiges Signal, dass wir zu unserem Kulturgesetzbuch in NRW und unserem schwarz-grünen Koalitionsvertrag stehen. Das Klischee des freischaffenden Künstlers, der Pizza ausliefert oder Taxi fährt, ist leider Alltag für viele Kulturschaffende. Künstlerinnen und Künstler, die Vollzeit arbeiten, sollen davon leben können. Das ist nicht nur fair, dadurch wird auch die Qualität der Kulturangebote gestärkt. Wer sich ohne Nebenjobs voll auf seine Arbeit konzentrieren kann, wird auf einem noch höheren Niveau arbeiten können. Im ersten Schritt setzen wir die Honoraruntergrenzen in zwei Programmen der Kulturellen Bildung um, die voll vom Land gefördert werden: „Künstler in die Kita“ und „Kultur und Schule“. Ab dem 1. August werden alle Tätigkeiten in diesen Programmen mit mindestens 55 Euro pro Stunde vergütet. Die Honoraruntergrenze bedeutet somit eine Erhöhung um 50 Prozent für diese zwei Programme im Bereich der Kulturellen Bildung. Das Land plant allein hierfür einen Mehraufwand von 1,6 Millionen Euro ein und ist damit das erste Flächenland, das die faire Bezahlung von Kunstschaffenden umsetzt.“