„Die Stärkung des Katastrophenschutzes wird ein Schwerpunkt unserer Innenpolitik“ – das hat die schwarz-grüne Koalition in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten. Mit der an diesem Dienstag vorgestellten Novelle des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz, kurz BHKG, setzt NRW dies um. Dazu erklären Julia Höller, innenpolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion, und Thomas Schnelle, Beauftragter für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Hilfsorganisationen der CDU-Landtagsfraktion:
Julia Höller: „Unser Katastrophenschutzgesetz ist die Grundlage dafür, dass wir in NRW auf Katastrophen vorbereitet sind, sie im besten Fall abwenden, aber in jedem Fall besser managen. Die verheerende Hochwasserkatastrophe 2021 und die Corona-Pandemie haben gezeigt, wo unser Katastrophenschutz Lücken hat und Updates braucht. Ich habe selbst zehn Jahre im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe daran gearbeitet, unsere Gesellschaft möglichst krisenfest aufzustellen. Ich halte es für essenziell, dass jede Kommune weiß, welche Gefahren bestehen und was es braucht, um die Bevölkerung zu schützen. Das neue BHKG sieht daher unter anderem verpflichtende Katastrophenschutzbedarfspläne und Fortbildungen für die Stadtoberhäupter vor.
Wir haben uns zudem dafür stark gemacht, dass die vielen Menschen, die ehrenamtlich im Katastrophenschutz aktiv sind und ihn tragen, für ihr Engagement von ihrer Arbeit freigestellt und finanziell entschädigt werden. NRW denkt Katastrophenschutz inklusiv. Denn nur ein Katastrophenschutz, der alle Menschen mitdenkt, schützt wirklich. 2021 ertranken in Sinzig zwölf Menschen mit Behinderung während der Hochwasserkatastrophe. Wir legen in NRW mit dem neuen BHKG fest, dass bei allen Planungen die Anforderungen von Menschen mit Behinderungen mitgedacht und berücksichtigt werden.“
Thomas Schnelle: „Mit der Novellierung des Gesetzes ziehen wir Lehren aus der Hochwasserkatastrophe 2021 und stärken den Katastrophenschutz in NRW spürbar. Ziel ist es, das Land auf Gefahrenlagen besser vorzubereiten, schneller handlungsfähig zu machen und insgesamt widerstandsfähiger aufzustellen. Künftig kann früher gehandelt werden, noch bevor sich eine Katastrophe vollständig entfaltet – dafür schaffen wir mit dem Katastrophenvoralarm das notwendige Instrument. Mit der gesetzlichen Verankerung der zentralen Landesstelle stärken wir zudem die koordinierende und strategische Verantwortung des Landes, damit Schadenslagen noch abgestimmter und wirksamer vorbereitet werden können. Ergänzt wird dies durch mehr Übungen sowie eine bessere Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte. Denn guter Bevölkerungsschutz entsteht nicht im Ernstfall, sondern durch Vorbereitung, klare Abläufe und eingespielte Zusammenarbeit.
Auch die Warnung der Bevölkerung und der digitale Informationsaustausch werden weiterentwickelt, damit Menschen – vor allem vulnerable Gruppen – in Gefahrenlagen schneller, gezielter und verlässlicher erreicht werden können. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Stärkung des Ehrenamts: Die vielen freiwilligen Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Sicherheit. Für Unternehmen schaffen wir zudem die Möglichkeit, Werkfeuerwehren flexibler und wirtschaftlicher aufzustellen: mit mehr Kooperationsmöglichkeiten und einer besseren Bündelung vorhandener Kräfte und Mittel.“
