Höller/Katzidis: Der Unabhängige Polizeibeauftragte in NRW kommt  

Gemeinsame Pressemitteilung der Fraktionen von CDU und Grünen im Landtag

Portrait Dr. Julia Höller

Die Fraktionen von CDU und Grünen haben in dieser Woche einen Entwurf für das „Gesetz über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen” beschlossen. Der Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen durchläuft jetzt das reguläre parlamentarische Verfahren. Als erster Schritt wird der Gesetzentwurf im Juli in erster Lesung im Landtag diskutiert. Dazu erklären die innenpolitischen Sprecher der Fraktionen Julia Höller (GRÜNE) und Christos Katzidis (CDU):

Julia Höller: „Der Unabhängige Polizeibeauftragte ist ein weiterer wichtiger Schritt für eine bürgerorientierte und professionelle Polizei mit einer modernen Fehlerkultur. Wir stärken damit Bürgerrechte und die Rechte der Polizistinnen und Polizisten. Bei Beschwerden oder Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger sowie Beschäftigte der Polizei künftig nun auch in Nordrhein-Westfalen niedrigschwellig, vertrauensvoll und direkt – ohne Einhaltung des Dienstweges – an den/oder die Polizeibeauftragte wenden. Diese neue Anlaufstelle erhöht weiter das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Polizei und stärkt die allergrößte Mehrheit der Polizistinnen und Polizisten, die Tag für Tag mit größter Gewissenhaftigkeit im Einsatz sind und hervorragende Arbeit leisten. Damit der oder die Polizeibeauftragte effektiv arbeiten kann, statten wir die Stelle mit den notwendigen Befugnissen aus. Die Stelle erhält zum Beispiel Einsicht in die für den Sachverhalt relevanten Akten und kann Sachverständige und Zeuginnen und Zeugen anhören. Als Parlament haben wir durch den Austausch die Möglichkeit, einen weiteren und neutralen Einblick in die Arbeit der Polizei zu bekommen und auf mögliche strukturelle Mängel zu reagieren. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir Doppelbefassungen und unnötigen Verwaltungsaufwand vermeiden. Wir werden den Gesetzentwurf als Fraktionen im Juli ins parlamentarische Verfahren bringen. Die Wahl des oder der Polizeibeauftragten durch das Parlament wird nach der Verabschiedung des Gesetzes erfolgen.“

Christos Katzidis: „Unser Ziel ist, das Vertrauen in die Polizei von Nordrhein-Westfalen weiter zu stärken, denn mit großem Engagement und Kompetenz setzen sich die Frauen und Männer in Uniform für unser Gemeinwesen ein. Die Tragödie von Mannheim hat gezeigt, welches hohe Risiko für Leib und Leben unsere Polizisten täglich auf sich nehmen. Im Einsatz müssen sie unter Hochdruck Entscheidungen treffen, hier kann es immer zu Konfliktsituationen kommen. Aus diesem Grund gibt es bereits ein etabliertes Beschwerdemanagement der Polizei, das jedes Jahr die ganz überwiegend rechtsstaatliche, professionelle und bürgerorientierte Polizeiarbeit dokumentiert. Nun kommt ein Polizeibeauftragter beim Landtag. Nach dem Vorbild anderer Bundesländer wird diese Person vor allem zwei Arbeitsbereiche umfassen: Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern in konkreten Sachverhalten mit Polizeikontakten. Um subjektive Hürden zu senken, wird das neue Amt eine unabhängige Stelle außerhalb der behördlichen Strukturen der Polizei bilden. Das weitere Aufgabenfeld wird darin liegen, Ansprechpartner für innerpolizeiliche Angelegenheiten zu sein, an den sich auch Polizisten selbst wenden können.“